Klage gegen Tagesschau-App: Teilerfolg für Presse und trotzdem kein Verbot

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Das Landgericht Köln hat im Streitfall der Tagesschau-App zwischen der ARD und acht Zeitungsverlegern entschieden und folgte den Ansichten der Kläger teilweise. So sei die App am 15.06.2011 nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar gewesen. Das führt nun allerdings nicht zum Verbot der App, da dieses Urteil nur für genau diesen einen Tag gilt. Darüber hinaus wurde die Tagesschau-App das Genehmigungsverfahren nach dem Runfunkstaatsvertrag durchlaufen hat.

Der Ansicht der Klägerseite nach sei die Tagesschau-App zu presseähnlich und Textbeiträge würden nicht in ausreichender Form auf Hörfunk- und Fernsehangebote bezogen sein. Dies wäre dann gleichzusetzen mit einem Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Die ARD wehrte sich gegen den Vorwurf, indem man vor allem auf die Video- und Audio-Inhalte hinwieß, die massig in den Apps vertreten sind.

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Quelle Tagesschau via SmartDroid
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