Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an Bestätigungsseiten nach einem Kündigungsbutton präzisiert.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite hinter einem Online-Kündigungsbutton ausschließlich der Kündigung dienen darf. Nach dem Urteil vom 16. Juli 2026 sind zusätzliche Hinweise oder Angebote, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben hinausgehen, auf dieser Seite unzulässig.
Ausgangspunkt war die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Kündigungsstrecke einer Fitnessstudio-Kette. Diese informierte auf der Bestätigungsseite über die Möglichkeit, den Vertrag statt einer Kündigung kostenfrei zu pausieren.
Während das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Gestaltung noch akzeptiert hatte, hob der BGH diese Entscheidung auf.
BGH verschärft Vorgaben für Online-Kündigungsprozesse
Nach Auffassung des Gerichts regelt § 312k BGB die Inhalte der Bestätigungsseite abschließend. Zulässig sind demnach nur die für die Kündigung erforderlichen Eingaben sowie die Bestätigungsschaltfläche.
Informationen zu Kündigungsalternativen oder andere ergänzende Inhalte dürfen dort nicht erscheinen. Laut Gericht soll die Seite ausschließlich eine einfache und unkomplizierte Kündigung ermöglichen.
Ich halte das Urteil für eine nachvollziehbare Klarstellung. Es schafft mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und dürfte zugleich verhindern, dass Verbraucher während des Kündigungsvorgangs durch zusätzliche Angebote oder Hinweise von ihrem eigentlichen Anliegen abgelenkt werden.
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