Rechtliche Klarheit: Online-Apotheken dürfen Rabatte gewähren


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Boni bzw. Rabatte oder Cashback bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch EU-Versandapotheken zulässig sind.
Damit wurde ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben und die Klage des Bayerischen Apothekerverbands, die ein Verbot solcher Boni forderte, abgewiesen.
Die Richter stellten fest, dass es keine ausreichenden Belege für einen Zusammenhang zwischen Boni und einer Gefährdung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung gibt. Nach Ansicht des Gerichts tragen Online-Apotheken sogar dazu bei, die Versorgung in ländlichen Regionen zu verbessern.
Diese Entscheidung folgt der Linie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der bereits im Jahr 2016 eine Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente für unvereinbar mit EU-Recht erklärt hatte. Im Februar 2025 bestätigte der EuGH erneut, dass Rabatt- und Bonusaktionen von EU-Versandapotheken zulässig sind.
Das aktuelle Urteil des BGH schafft somit rechtliche Klarheit und stärkt die Wettbewerbsfreiheit im europäischen Arzneimittelmarkt.
Konsequenzen für den Apotheken-Versandhandel
Auf Grundlage des Urteils führt beispielsweise DocMorris den Rezept-Bonus wieder ein. Kunden erhalten für Online-Bestellungen verschreibungspflichtiger Medikamente eine Gutschrift, die am Ende des Quartals ausgezahlt wird. Der Bonus soll die Belastung durch Zuzahlungen reduzieren. Laut Unternehmensangaben sind diese seit 2019 um etwa 10 Prozent auf durchschnittlich 3,30 Euro pro Packung gestiegen.
Auch Redcare Pharmacy begrüßte die Entscheidung und betonte, dass das Urteil den Zugang zu Medikamenten erleichtere und die Wahlfreiheit der Patienten stärke. Der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. sieht das erwartungsgemäß ganz anders und ist der Meinung, dass Rabatte und Boni nicht in die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung gehören.
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Ich bestelle bei meiner APO auf der Klitsche nach Hause und habe gleich noch Taschentücher bei 😺
Wenn die Apotheken dann langsam aber sicher weiter schließen und im ländlichen Raum gar nicht mehr vorzufinden sind, können wir alle 2 Tage Lieferzeit abwarten bis wir wichtige Medikamente brauchen. Vielleicht können wir uns auch vor die Lagerhallen im Ausland stellen wenn wir den Notdienst beanspruchen möchten.
Das ist immer so die Art von Argumentation, die dann irgendwie auch unsachlich wirkt…
Fakt ist, wir haben das E-Rezept eingeführt. Die Leute rennen in die Apotheke, wissen oft nicht, ob das Rezept überhaupt schon „auf der Karte“ ist, was ja offensichtlich schon mal Murks ist, denn das Rezept liegt auf nem Server, die Karte ist der Schlüssel.
Das Medikament ist vielleicht nicht vorrätig, oder das Rezept noch nicht hinterlegt, also am nächsten Tag, oder zumindest abends wieder in die Apotheke, Schlange stehen und genießen. Die Lieferung nach Hause ist ja oft eine Service-Leistung, die sich die stationären Apotheken nicht selten auch mit 3 – 5 Euro vergüten lassen.
Sorry, aber die stationären Apotheken werden ein bisschen mehr tun müssen, als ne Packung schlechter Taschentücher mit ins Tütchen zu packen.
Fakt ist, packt man bis teilweise spät abends sein E-Rezept bei ner Online-Apotheke in den Warenkorb, kommt das Medikament am nächsten Morgen mit DHL. Die Zuzahlung kann man bei der Bestellung direkt mit Karte / PayPal zahlen und bei bestimmten Online-Apotheken haben zumindest Altkunden immer 2,50 bis 5 Euro Bonus für die Rezepteinreichung aufs Kundenkonto bekommen.
Das ist erstens komfortabel, zweitens umweltfreundlicher, weil man nicht zig mal zur stationären Apotheke fahren muss und drittens super für ältere Leute, die sich häufig Medikamente von ihren Kindern haben mitbringen lassen müssen, weil sie selbst nicht mehr so mobil sind.
Das nächste Stichwort, Nebenwirkungen: Bei Online-Apotheken kriegt man meiner Erfahrung nach ausführliche Informationen zu Nebenwirkungen mit geschickt. Teilweise wird sogar angerufen und nachgefragt. In der stationären Apotheke, wenns nachmittags hektisch zur Sache geht möchte ich mich auf ne vermeintliche Beratung nicht verlassen.