Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt, der auch eine Registrierkassenpflicht vorsieht.
Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium haben einen gemeinsamen Aktionsplan vorgestellt, der Steuer- und Finanzkriminalität konsequenter bekämpfen soll. Geplant sind unter anderem schärfere Strafen, neue Ermittlungsstrukturen, der stärkere Einsatz von Datenanalysen und Künstlicher Intelligenz sowie eine Reihe gesetzlicher Änderungen. Laut Bundesregierung soll dadurch das Entdeckungsrisiko für Steuerstraftaten deutlich steigen.
Für Verbraucher besonders interessant ist die geplante Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht. Sie soll vor allem in bargeldintensiven Branchen Steuerbetrug erschweren.
Zwar enthält der Aktionsplan keine Verpflichtung zur Annahme von Kartenzahlungen, dennoch könnte die flächendeckende Nutzung elektronischer Kassensysteme den technischen Aufwand für bargeldlose Zahlungen deutlich verringern.
Damit dürfte es für viele Händler einfacher werden, Kartenzahlungen anzubieten, wodurch diese sich stärker im Alltag etablieren könnten. Wer bisher aus „Steuervermeidungsgründen“ ausschließlich Bargeld akzeptiert hat, kann dies in Zukunft aufgrund der neuen Registrierkassenpflicht auch unterlassen.
Registrierkassenpflicht als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets
Geplante Vorhaben im Überblick:
- Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Datenanalysezentrum mit KI-Unterstützung
- Registrierkassenpflicht
- Zentrale Steuerdatenplattform
- Umsatzsteuermeldesystem gegen Betrug
- 15 Jahre Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege
- Spiegelserver für steuerrelevante Unternehmensdaten in Deutschland
- Höhere Strafrahmen und strengere Strafverfahren
- Ausbau der Vermögensabschöpfung und Bundesbetriebsprüfung
- Höhere Bußgelder für Unternehmen
- Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in heutiger Form
- Stärkung von Whistleblowern sowie der europäischen Zusammenarbeit
- Mehr Transparenz bei schweren Steuerstraftaten von Unternehmen
Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Maßnahmen Steuerbetrug wirksamer verhindern und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und internationalen Behörden verbessern. Mehrere Vorhaben erfordern jedoch zunächst Gesetzesänderungen und müssen das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Ich halte die Registrierkassenpflicht für den spannendsten Teil des Aktionsplans. Sie verpflichtet Händler zwar nicht zur Kartenzahlung, könnte aber den technischen und organisatorischen Weg für eine deutlich breitere Akzeptanz bargeldloser Zahlungen ebnen und damit den Zahlungsverkehr langfristig verändern.
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