Amazon Dash Button: Verbraucherzentrale siegt erneut vor Gericht

Nach dem Sieg vor dem Landgericht München im letzten Jahr, war die Verbraucherzentrale NRW mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. nun auch vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18, nicht rechtskräftig) erfolgreich.

Der Dash Button verstößt massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wird.

Der Dash Button verstößt nach Ansicht der Verbraucherzentrale gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wird. Die Buttons an sich sollten euch hier aus dem Blog bekannt sein. Darüber lassen sich auf Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen, die man vorab über die Amazon Shopping-App definiert hat.

Update: Amazon äußert sich zu dem Urteil wie folgt.

Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen.

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