Balkonkraftwerke sind über die Hausratpolice versichert

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Für den Schutz von Balkonkraftwerken ist keine spezielle Photovoltaik-Versicherung nötig. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

Die Hausratversicherung, die viele Mieter bereits abgeschlossen haben, reicht demnach aus, um die Mini-Photovoltaikanlage zu versichern. Der GDV hat die Musterbedingungen für die Hausratversicherung entsprechend erweitert, sodass Besitzer solcher Anlagen auf eine Mitversicherung vertrauen können.

Obacht: Die Anpassung gilt in erster Linie für neu abgeschlossene Hausratversicherungen, bestehende Policen können in der Regel auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.

Nicht vergessen: Neben der Hausratversicherung spielt auch die Privathaftpflichtversicherung beim Schutz von Mini-Solaranlagen eine Rolle. Fällt beispielsweise bei einem Sturm ein Modul herunter und beschädigt den Balkon des Nachbarn, greift die Privathaftpflichtversicherung.

Mieter, die ein Balkonkraftwerk installieren möchten, sollten vorher ihren Mietvertrag prüfen und im Idealfall die Zustimmung ihres Vermieters einholen, insbesondere wenn die Anlage an der Fassade oder am Balkongeländer angebracht werden soll.


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