BGH-Urteil zu AGB-Änderungen: BaFin erwartet faire und transparente Umsetzung durch die Banken

Bild: Pixabay

Weil es gerade so schön passt, möchte ich noch die heutige Meldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgreifen, in der man sich zum BGH-Urteil zu AGB-Änderungen positioniert.

Die BaFin erwartet demnach von Kreditinstituten, dass sie das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten, alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen. Sie hat dazu heute eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht.

Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen fingieren (Az. XI ZR 26/20).

Die Erwartungshaltung der Aufsicht umfasst folgende Aspekte:

Wichtig sei laut BaFin, dass die Institute diese Schritte jetzt umgehend einleiten, falls dies nicht bereits erfolgt ist. Ebenso wesentlich sei zudem, dass Bankkundinnen und -kunden bei der Anpassung ihrer Verträge nicht unter Druck gesetzt werden.

Sollte ein Institut die BGH-Entscheidung und die Erwartungen der Aufsicht dauerhaft und systematisch nicht beachten, wird die BaFin aufsichtliche Maßnahmen in Betracht ziehen.

Das Urteil des BGH hat Auswirkungen auf fast jede Bankkundenbeziehung. Umso wichtiger ist eine schnelle, unbürokratische, transparente Umsetzung. Unsere diesbezüglichen Erwartungen sind klar. Die BaFin steht für eine faire Behandlung von Kundinnen und Kunden des Finanzsektors.

– BaFin-Präsident Mark Branson

Kommentar: DKB mit unsauberen Methoden bei der Preiserhöhung

Dkb Header

Dass die Deutschen Kreditbank AG (DKB) an der Preisschraube drehen wird und die girocard und Visa-Kreditkarte zukünftig nur noch gegen Aufpreis ausgibt, darüber hatten wir bereits informiert. Leider arbeitet man […]26. Oktober 2021 JETZT LESEN →

Weitere Themen
Hinterlasse deine Meinung
2 Kommentare aufrufen
Die mobile Version verlassen