Bonify Probleme: SCHUFA mahnt ab

Schufa

Die Schufa bzw. Bonify (Forteil GmbH) mahnen anscheinend Publikationen ab, weil diese in Bezug auf Bonify von einem „Datenleck“ gesprochen haben.

Die Schufa bzw. deren Unternehmen Bonify sind also theoretisch bereit, vor Gericht zu gehen, um gegen diese Formulierung vorzugehen. Auch WBS Legal hat es erwischt, die das Thema im Blog hatten und nun in einem Video (siehe unten) verarbeiten.

Im Video werden die Hintergründe dieser rechtlichen Auseinandersetzung erläutert. Wer gerade nicht mehr im Bild ist, worum es ursprünglich ging, kann sich die Recherchen zu Bonify von Lilith Wittmann hier nochmal durchlesen.


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  1. Hasam Müller 👋

    Die Nutzung von Anschriftendaten für Geoscoring ist nach § 31 BDSG nur unter den dort genannten Voraussetzungen erlaubt. Die Erstellung von Geoscorings aus Anschriftendaten in Verbindung mit im Zusammenhang mit solchen Anschriftendaten gemachten Zahlungserfahrungen, stellt eine Verarbeitung gemäß Art. 4 DS-GVO dar. Gemäß Erwägungsgrund 26 unterliegen alle Daten dem Schutz der DS-GVO, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Im vorliegenden Fall wurde die Person Jens Spahn durch die Forteil GmbH über die von ihr bereitgestellte App identifiziert und das Ergebnis des angezeigten Geoscoring-Ergebnisses unmittelbar auf die Person Jens Spahn bezogen. Es liegt damit keine Anonymisierung vor und im Ergebnis liegt damit eine Datenverarbeitung vor, die von der DS-GVO erfasst ist.

    Zweifel dürfen aber darüber bestehen, ob diese Geoscoring-Ergebnisse auf einer wissenschaftlichen Basis nachweisbar richtig wären. Freilich wird hier gerne das Argument angeführt, dass eine statistische Auswertung kein Einzelfallvotum darstellen würde und sich deshalb nicht auf die einzelne Person beziehen würde. Eine solche Argumentation ist aber schon wegen der obigen Ausführungen zu Erwägungsgrund 26 fehlgeleitet. Und es geht auch nicht um ein statistisch vielleicht überwiegend richtiges Ergebnis. Die DS-GVO ist ganz klar am Individualschutz orientiert und deshalb haben derartige statistischen Überlegungen keinen Raum zur Rechtfertigung.

    Geoscoring dürfte zu einer beachtlichen Quote von Fehlergebnissen führen, denn es kann durchaus sein, dass eine wohlhabende oder zahlungstreue Person in einem Anschriftengebiet lokalisierbar wird, in dem viele harte negative Ergebnisse produziert von Nachbarn vorliegen. Geoscoring ist deshalb eine bedauerliche Form der Kollektivhaftung, denn von Auskunfteien kollektivierte Daten werden auf eine einzelne Person bezogen, die ungewollt und ohne jede Einflussmöglichkeit für das Verhalten anderer Personen unverschuldet durch Geschäftsabweisungen zur Verantwortung gezogen werden kann.

    Es ist schlimm, dass ganze Wohngebiete einfach gebrandmarkt werden mit einem solchen Unfug.

  2. Philipp 🔅

    Der Laden ist einfach das letzte.
    Eine Schande, dass sowas in Deutschland überhaupt legal ist und haben sie auch noch die Nerven andere zu verklagen wenn sie es selbst verkackt haben.

    1. Herr P. 🏅

      Es hat ja nicht die Schufa direkt verkackt sondern die Firma hinter Bonify. Es waren bei Bonify auch keine Daten der Schufa sondern Daten von Boniversum, die da rausgegeben wurden weil jemand vorgab Jens Spahn zu sein.

      Dadurch macht sich die Schufa und Bonify allerdings keine weiteren Freunde.

      Möchte nicht wissen wer da schon alles freien Zugang zu seinem Konto dem Bonify-Laden gegeben hat, nur um zu meinen der Schufascore verbessert sich (dabei sieht doch angeblich die Schufa den eigenen Scorewert jetzt nicht mehr so wichtig an bei einer Kreditentscheidung). Da muss man wahrlisch verzweifelt sein, der Nutzer.

      1. Kann man so oder so sehen, die Schufa hat Bonify gekauft, also steckt am Ende auch die Schufa dahinter.

        https://www.schufa.de/themenportal/faq-hat-schufa-bonify/

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