Bundesnetzagentur deckelt Kosten für Rufnummernmitnahme

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Im September 2019 hatten wir bereits darüber berichtet, dass die Rufnummernmitnahme zukünftig günstiger werden könnte. Damals ging zumindest die Bundesnetzagentur davon aus, da man die Exportgebühr gedeckelt hatte. Zwischenzeitlich hatten die Telekom und Congstar das umgesetzt. Nun folgt der nächste Schritt.

Mit Wirkung ab heute hat die Bundesnetzagentur den Mobilfunkanbietern freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica die Portierungsentgelte in von 6,82 Euro (brutto) angeordnet. Die bisher erhobenen Entgelte in Höhe von etwa 30 Euro wurden untersagt.

Die überwiegende Anzahl der Marktteilnehmer hat laut der Bundesnetzagentur eine freiwillige Absenkung der Endkundenportierungsentgelte auf die von der Bundesnetzagentur genannte Aufgriffsschwelle von 6,82 Euro (brutto) mit Wirkung ab dem 20. April 2020 zugesagt.

Entgeltüberprüfung eingeleitet

Gegen diejenigen Mobilfunkanbieter, die nicht zu einer freiwilligen Absenkung bereit waren, wurden im Februar 2020 Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung eingeleitet. Die betroffenen Unternehmen (freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica) konnten in den Überprüfungsverfahren laut Bundesnetzagentur keine höheren Kosten nachweisen.

Auf Basis einer nationalen Vergleichsmarktbetrachtung wurde die Höhe des maximal zulässigen Entgelts auf einen Betrag von 6,82 Euro (brutto) festgelegt. Den Anbietern ist freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres Entgelt oder gar kein Entgelt zu erheben.

Mit den jetzigen Entscheidungen und den freiwillig erklärten Absenkungen der überwiegenden Zahl der Mobilfunkanbieter müssen ab heute marktweit einheitliche Endkundenportierungsentgelte in Höhe von 6,82 Euro (brutto) für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter gelten.

Meines Erachtens ist das eine gute Nachricht für Verbraucher! Auch, wenn die Bonuszahlungen für die Rufnummernmitnahme nun natürlich auch schrumpfen werden.

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