Bundesnetzagentur untersagt „Telekom StreamOn“ und „Vodafone Pass“

Die Bundesnetzagentur hat heute die Vermarktung der Zero Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ untersagt.

Außerdem hat sie die Beendigung von Bestandskundenverträgen angeordnet. Wer die Tarifoptionen bisher genutzt hat, muss sich zukünftig eine Alternative suchen. Die Angebote verstoßen gegen die Netzneutralität, weil sie den Datenverkehr nicht gleich behandeln.

Der Europäische Gerichtshof hatte am 2. September 2021 entschieden, dass die Zero Rating-Optionen „Stream On“ der Deutschen Telekom und „Vodafone Pass“ mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Die Bundesnetzagentur setzt diese Entscheidung nun um.

Datenverkehr wird ungleich behandelt

Der Gerichtshof versteht den Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot. Das bedeutet, er untersagt sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs.

Bei Zero Rating-Optionen wird der Datenverkehr dadurch ungleich behandelt, dass bestimmte Dienste und Anwendungen – im Unterschied zu allen übrigen Diensten und Anwendungen – nicht auf das Dateninklusivvolumen angerechnet werden, also unbegrenzt nutzbar sind.

Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero Rating-Optionen verbunden sind. Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren.

– Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Das sind die Umsetzungsfristen

Die Neuvermarktung von „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ ist nach der Anordnung der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juli 2022 einzustellen. Die beiden Zero Rating-Optionen sollen dann über keinen Vertriebskanal mehr buchbar sein.

Für die Einstellung der Zero Rating-Optionen im Bestandskundengeschäft haben die Anbieter bis Ende März 2023 Zeit. Diese Umsetzungsfrist ist laut Bundesnetzagentur angesichts der großen Anzahl von Bestandskunden erforderlich, auch um einen „verbraucherfreundlichen Übergang“ auf andere Tarife zu ermöglichen.

In unserem Tarifvergleich für Mobilfunktarife kann das persönliche Nutzungsverhalten vorab festgelegt werden, um bestmöglich zugeschnittene Tarife zu finden.

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