C24 Bank: BaFin fordert zusätzliche Eigenmittel


Heutzutage kommt wohl kein Fintech mehr ohne BaFin-Rüge aus. Nun ist auch die C24 Bank an der Reihe.
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell bekannt gab, hat man bereits am 21. Dezember 2022 gegenüber der C24 Bank GmbH zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.
Zudem hat die BaFin gegenüber der C24 Bank GmbH am 27. Dezember 2022 angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Die Bescheide sind seit dem 31. Januar 2023 bzw. dem 1. Februar 2023 bestandskräftig.
BaFin Sonderprüfung ergab Verstoß
Grund für die Maßnahmen ist laut BaFin ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte demnach ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht gegeben war.
Die C24 Bank gewährt bald Zinsen auf das Girokonto. Kunden erhalten ab dem 1. April 2023 eine Verzinsung in Höhe von 2 Prozent p. a. auf Einlagen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.
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