Europäisches Parlament stimmt für Corona-Impfausweis der EU

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Das Europäische Parlament hat für einen Corona-Impfausweis der EU gestimmt. Allerdings nicht genau in der Form, wie es die EU-Kommission vorgeschlagen hatte.

Die Abgeordneten waren sich einig, dass das neue „COVID-19-Zertifikat der EU“ anstelle des von der Kommission vorgeschlagenen „Digitalen Grünen Zertifikatsfür 12 Monate, und nicht länger, gelten soll.

Das Dokument, in digitaler oder in Papierform, soll bescheinigen, dass eine Person gegen das Coronavirus geimpft wurde, im Besitz eines aktuellen negativen Testergebnisses oder von einer Infektion genesen ist.

Die COVID-19-Zertifikate werden jedoch genauso wenig ein Reisedokument wie eine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit sein, so die Abgeordneten.

Keine zusätzlichen Reisebeschränkungen

Inhaber eines COVID-19-Zertifikats der EU sollten keinen zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolierung oder Tests unterworfen werden, so das Parlament.

Die Abgeordneten betonen außerdem, dass die EU-Länder „für allgemeinen, leichten, zeitnahen und kostenlosen Zugang zu COVID-19-Tests“ sorgen sollten, um eine Diskriminierung von nicht geimpften Personen und aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden.

Das Parlament möchte außerdem sicherstellen, dass das EU-Zertifikat parallel zu jeglichen nationalen Initiativen funktioniert. Die EU-Länder sollten den gleichen gemeinsamen rechtlichen Rahmen achten.

Die Mitgliedsstaaten müssen Impfbescheinigungen akzeptieren, die in anderen Mitgliedsstaaten für Personen ausgestellt wurden, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für die Verwendung in der EU zugelassen ist (derzeit Pfizer-BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Janssen), so die Abgeordneten.

Es soll den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben, ob sie auch Impfbescheinigungen akzeptieren, die in anderen Mitgliedsstaaten für Impfstoffe ausgestellt wurden, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für den Notfall aufgelistet sind.

Speicherung personenbezogener Daten ist untersagt

Die Zertifikate sollen überprüft werden, um Betrug und Fälschungen zu verhindern, ebenso wie die Echtheit der elektronischen Siegel, die in dem Dokument enthalten sind. Die Speicherung von im Zertifikat enthaltenen personenbezogenen Daten durch einen Bestimmungsmitgliedstaat ist untersagt, und es soll keine zentrale Datenbank auf EU-Ebene eingerichtet werden.

Die Liste der Stellen, die Daten verarbeiten und empfangen werden, soll außerdem öffentlich zugänglich sein, sodass die Bürger ihre Datenschutzrechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung wahrnehmen können.

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