DHL ändert Empfängerservices ab November

Dhl Packstation

DHL informiert aktuell seine Kunden per E-Mail über anstehende Änderungen bei den Empfängerservices. Diese sind durchaus interessant.

Zunächst einmal werden verschiedene bekannte DHL-Services umbenannt. So wird aus Wunschort der „Ablageort“, aus Wunschnachbar wird einfach nur noch der „Nachbar“ und aus Wunschtag wird der „Liefertag“. Das soll für mehr Klarheit sorgen.

Neue Paketumleitung möglich

Auch weist DHL auf den neuen Service Paketumleitung hin. Kunden können dann in ihrem Kundenkonto eine feste Packstation oder Filiale auswählen, an der alle ihre Sendungen zugestellt werden sollen.

In der Praxis werden die Pakete ganz normal an die Hausanschrift adressiert, aber eben dennoch automatisch umgeleitet. Das erspart zum Beispiel die Angabe einer Postnummer. Weiterhin heißt es dazu:

Sie können bis zu vier Mitglieder Ihres Haushalts als Mitnutzer für die Services Ablageort und Nachbar hinterlegen. Sollte eine Sendung zukünftig an die Mitnutzer adressiert sein, wird sie der Zusteller am angegebenen Ablageort hinterlegen oder an den genannten Nachbarn übergeben, ohne dass die Mitnutzer selbst ein Konto bei DHL anlegen müssen.

Die neuen AGB treten ab dem 15. November 2020 in Kraft. DHL gibt daher an, dass man ab November 2020 in seinem Kundenkonto Mitnutzer ergänzen kann.

Außerdem gibt es noch eine kleine Anpassung bei der Abholung von Sendungen:

Sollte eine an die Packstation adressierte Sendung an eine nahe gelegene Filiale zugestellt werden, ist die Abholung jetzt noch einfacher: Sie müssen Ihre DHL Kundenkarte nicht vorzeigen. Ihr Lichtbildausweis genügt.

Auch können zukünftig Paketkastenanlagen bzw. Empfangsboxen von Drittanbietern als Ablageort im Kundenkonto hinterlegt werden, wenn diese links oder rechts neben dem Grundstück oder auf dem Grundstück direkt gegenüber stehen. DHL-Kunden müssen dazu die Anschrift der Paketkastenanlage zusammen mit der PIN zur Öffnung in den Angaben zum Ablageort hinterlegen.

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