E-Scooter: Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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Nachdem bekannt wurde, dass die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr am 15. Juni 2019 in Kraft treten soll, ist nun klar, dass das auch klappt.

Heute wurde die Verordnung nämlich wie geplant im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, woraus sich ergibt, dass sie ab morgen offiziell in Kraft treten wird.

Das bedeutet, dass ab morgen in Deutschland zugelassene und versicherte E-Scooter legal gefahren werden dürfen. Auf bereits am Markt befindliche Roller trifft das in der Regel ausdrücklich nicht zu. Erste Händler haben bereits angekündigt, E-Scooter mit Straßenzulassung zu verkaufen.

E-Scooter: Die Regeln für die eKFV

Hier nochmal die grobe Übersicht, wie die Regel in Deutschland ausschauen:

  • Der Roller darf aus eigenem Antrieb auf maximal 20 km/h beschleunigen
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt
  • Man benötigt keinen Führerschein
  • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre
  • Eine Lenk- und Haltestange ist Pflicht
  • Es gibt keine Helmpflicht
  • Ein Licht vorne und hinten ist Pflicht
  • Eine Klingel oder Hupe ist Pflicht
  • Man benötigt eine Versicherungsplakette
  • Ein Blinker muss nicht vorhanden sein
  • Es darf auf dem Radweg und der Straße gefahren werden
  • Das Fahren auf dem Gehweg ist verboten
  • Erfüllung „fahrdynamischer“ Mindestanforderungen

Ich habe schon ein Auge auf ein Xiaomi-Modell geworfen und hoffe, es bekommt über einen Importeur zeitnah eine Zulassung für den deutschen Markt. Werdet ihr euch einen E-Scooter zulegen?

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