Elektromobilität: Anspruch auf Ladesäule beschlossen

Elektro Laden Auto

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes beschlossen. Das Wohnungseigentumsgesetz wird damit reformiert. Der Referentenentwurf für das Gesetz war bereits seit Januar bekannt.

In dem Gesetz wird unter anderem festgelegt, dass nun der Anspruch auf die Errichtung einer eigenen Ladesäule besteht und das sowohl für Eigentümer, als auch für Mieter. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erörtert die zwei entscheidende Punkte wie folgt:

Was ändert sich für Wohnungseigentümer?

Einzelne Wohnungseigentümer haben künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos gestattet wird. Ebenso sind Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss zu gestatten. Diese Maßnahmen bedürfen künftig nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die Kosten soll der begünstigte Eigentümer tragen.

Was ändert sich für Mieter?

Auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, dass Vermieter den Einbau einer Elektro-Ladestation sowie Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz auf Kosten der Mieter gestatten.

Der Umstieg zur Elektromobilität durch mehr Lademöglichkeiten könnte mit dem Gesetz erleichtert werden. Damit meine ich nicht die Ladesäulen an öffentlichen Orten, sondern am Wohnsitz, denn genau die sind für viele Bürger entscheidend. Bei Interesse fallen aber natürlich auch nicht unerhebliche Kosten für die Installation an. Hier bleibt also abzuwarten, wie die neuen Möglichkeiten angenommen werden.

Der vollständige Titel des im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs lautet: „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und kann in vollem Umfang hier eingesehen werden.

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