Das Europäische Parlament hat erste Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit von Kryptowährungstransfers sowie gemeinsame Regeln für die Aufsicht und den Kundenschutz verabschiedet.
Die „Reiserichtlinie“, die es bereits im traditionellen Finanzwesen gibt, soll künftig auch für Überweisungen von Kryptowährungen gelten. Die Regeln gelten für Transaktionen über 1.000 Euro von „un-hosted wallets“, wenn diese mit „hosted wallets“ interagieren, die von Krypto-Dienstleistern verwaltet werden.
Grünes Licht für gemeinsame Krypto-Vorschriften
Darüber hinaus gab das Parlament grünes Licht für neue gemeinsame Vorschriften für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Schutz der Privatsphäre in Bezug auf Kryptowährungen. Der Gesetzesentwurf, der im Juni 2022 informell mit dem Rat vereinbart wurde, enthält Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation und Finanzkriminalität.
Der neue Rechtsrahmen soll die Marktintegrität und Finanzstabilität unterstützen, indem öffentliche Angebote von Kryptowährungen reguliert werden. Um den hohen CO₂-Fußabdruck von Kryptowährungen zu reduzieren, werden zudem „wichtige Dienstleister“ ihren Energieverbrauch offenlegen müssen.
Die Texte müssen nun vom Rat förmlich gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie werden 20 Tage später in Kraft treten.
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