Gesichtserkennung: Warum die Polizei bald jeden im Netz identifizieren könnte

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Die Sicherheitsbehörden sollen künftig erweiterte Befugnisse erhalten, um gezielter gegen Islamisten vorgehen zu können, insbesondere in der digitalen Welt.

Ein zentrales Element dieser Maßnahmen marist die Einführung der Gesichtserkennung durch biometrischen Abgleich von Internetdaten. Diese Technologie soll es den Ermittlungsbehörden ermöglichen, Verdächtige oder gesuchte Personen schneller und effizienter zu identifizieren.

Derzeit ist es den Ermittlungsbehörden nicht gestattet, bei der Fahndung nach Verdächtigen auf öffentlich zugängliche Fotos zurückzugreifen.

Verfügbare Daten werden automatisch abgeglichen

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die Behörden mithilfe spezieller Programme Gesichter auf Fotos oder Videos im Internet erkennen und mit bereits bekannten Gesichtern abgleichen können. Wenn zum Beispiel eine Person als verdächtig gilt und ein Bild von ihr „irgendwo“ im Internet auftaucht, könnten die Behörden das Gesicht automatisch erkennen und die Person schneller finden. Das funktioniert wie eine digitale Suchmaschine, die nach Gesichtern statt nach Text sucht.

Darüber hinaus wird den Sicherheitsbehörden auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ermöglicht. Die KI-Technologie soll die Ermittlungsarbeit weiter unterstützen, indem sie große Datenmengen analysiert und verdächtige Muster erkennt, die für eine schnelle und zielgerichtete Verfolgung potenzieller Bedrohungen notwendig sind.

Diese neuen Befugnisse sind Teil einer umfassenderen Strategie, um den Bedrohungen durch extremistische Gruppen im digitalen Raum wirksamer zu begegnen. Für eine Verschärfung des Digital Services Act (DSA) will sich die Bundesregierung auch auf EU-Ebene einsetzen.

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