N26 Bank unter Beobachtung: BaFin verlängert Kontrollmaßnahmen

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Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat die geldwäscherechtlichen Maßnahmen gegen die N26 Bank AG verlängert und konkretisiert.

Trotz einiger Fortschritte des Unternehmens bestehen laut BaFin weiterhin Defizite in den Systemen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die BaFin fordert von der N26 Bank AG angemessene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, insbesondere im Bereich des Verdachtsmeldewesens.

Die Wachstumsbeschränkungen für Neukunden und das Mandat des Sonderbeauftragten zur Überwachung der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen bleiben bestehen.

Die Maßnahmen der BaFin stützen sich auf das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Der N26 Bank AG wurde aufgegeben, ihre Geldwäscheprävention zu verstärken und einen Sonderbeauftragten zu bestellen.

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