Nachtragshaushalt verfassungswidrig: Das betrifft auch die Elektromobilität

Recht Justiz Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bund die während der Corona-Krise eingeplanten Mittel nicht für den Klimaschutz verwenden darf. Der Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt 2021, der eine Aufstockung um 60 Milliarden Euro vorsah, wurde für verfassungswidrig erklärt. Diese Mittel waren ursprünglich für die Bekämpfung der Pandemie vorgesehen, wurden aber letztlich nicht benötigt.

Die Entscheidung betrifft auch die Elektromobilität. Die Ampelkoalition plante nämlich, das nicht benötigte Geld für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu verwenden, aus dem Förderprogramme wie der Austausch alter Öl- und Gasheizungen oder Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur finanziert werden sollten.

Das liegt nun erstmal alles auf Eis, denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung eine Ausgabensperre für den Klimafonds verhängt. Ein neuer Plan soll „so schnell wie möglich“ erarbeitet werden.

Die Regierung argumentierte, dass mit dem Nachtragshaushalt auch die durch Corona geschwächte Wirtschaft angekurbelt würde. Allerdings legten 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag Einspruch ein, da sie eine Umgehung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse befürchteten.

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