Neue E-Scooter-Regeln enthüllt

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E-Scooter stehen seit ihrer Einführung vor mehr als fünf Jahren immer wieder in der Diskussion. Besonders häufig wird kritisiert, dass sie Gehwege blockieren und Unfälle verursachen. In Bayern wurde die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeschränkt, nachdem es in mehreren europäischen Städten zu Bränden von E-Scootern gekommen war.

Das Bundesverkehrsministerium plant nun eine Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die neue Regeln für die Nutzung von E-Scootern vorsieht.

Vorschriften für E-Scooter sollen sich ändern

Die geplanten Regelungen sollen die Vorschriften für E-Scooter weitgehend an die für Fahrräder angleichen. So dürften E-Scooter künftig den Grünpfeil an roten Ampeln nutzen und auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren, die für den Radverkehr freigegeben sind.

Außerdem müssten neu zugelassene E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein und beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern nicht mehr den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die neue Verordnung soll im April 2025 in Kraft treten, mit einer Übergangsfrist bis 2026, um die Umsetzung und mögliche Verbote zu prüfen.

Kritik und Zustimmung zu den Plänen

Während der Verband der TÜV die Änderungen begrüßt, da sie die Sicherheit und Akzeptanz von E-Scootern erhöhen sollen, äußern der ADAC und der „Fachverband Fuss“ Kritik. Der Fachverband Fuss sieht eine Gefährdung von Fußgängern durch die erweiterten Fahrmöglichkeiten von E-Scootern.

Der ADAC bemängelt den fehlenden Opferschutz, da E-Scooter aufgrund ihrer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h keiner Gefährdungshaftung unterliegen. Der TÜV-Verband weist jedoch auf die Notwendigkeit technischer Nachrüstungen wie Blinker und unabhängige Bremsen hin.

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