Zwei neue Regelungen für Ladesäulen

Der Bundesrat hat heute einer geänderten Ladesäulenverordnung zugestimmt, die Länder schließen sich also dem Regierungsvorschlag an. Die Änderungen sollen das „spontane Laden von Elektrofahrzeugen“ an Ladesäulen optimieren.

Zwei Änderungen für Ladesäulen geplant

Konkret geht es um zwei Punkte, die bei neuen Ladesäulen gelten, ein Punkt ist allerdings auch erst ab Mitte 2023 verpflichtend. Worum geht es? Der erste Punkt ist recht simpel, denn man möchte alle Ladesäulen auch mit einer Schnittstelle.

Neu errichtete Ladepunkte werden künftig über eine Schnittstelle verfügen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Damit wird es für Kundinnen und Kunden leichter, ad hoc freie Ladesäulen anzusteuern.

Es gibt aber noch einen Punkt, der einige freuen wird: Ein „einheitliches System für Kartenzahlungen“. Der ist auch sehr simpel, allerdings ist das der Punkt, der leider erst ab dem 1. Juni 2023 gilt, da werden also noch einige Säulen ohne entstehen.

Um sicherzustellen, dass auch eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht, sieht die Regierungsverordnung vor, dass Betreiber eines Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten müssen.

Die neuen Änderungen der Ladesäulenverordnung sind Teil des „Masterplans Ladeinfrastruktur“, ein Puzzleteil, mit dem man die Elektromobilität in Deutschland fördern möchte. Vor allem das kontaktlose Zahlen finde ich gut und hilfreich.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

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