Neues Gesetz garantiert barrierefreien Zugang zu digitalen Angeboten

Ab Ende Juni müssen mehr Dienstleistungen und Produkte barrierefrei sein. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Apps und Webseiten von Banken und Verkehrsbetrieben. Aber auch Geräte wie Geld- und Fahrscheinautomaten.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft unter anderem Produkte wie Smartphones, Computer, E-Book-Lesegeräte und Selbstbedienungsterminals sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen und Telekommunikation.

Die Anforderungen umfassen die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens, die Bereitstellung einer EU-Konformitätserklärung, die CE-Kennzeichnung sowie die Bereitstellung von Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen in verständlicher Form. Für Dienstleistungen gelten erhöhte Informationspflichten, wie die Bereitstellung von Informationen in mehr als einem sensorischen Kanal und die Sicherstellung der Auffindbarkeit und Verständlichkeit der Inhalte.

Fristen und Übergangsregelungen

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Für einige Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsfristen: So müssen bestimmte Dienstleistungen beispielsweise erst fünf Jahre später den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen, während für Selbstbedienungsterminals eine Übergangsfrist von 15 Jahren vorgesehen ist. Unternehmen sollten daher frühzeitig mit der Umsetzung der Barrierefreiheit beginnen, um den Anforderungen fristgerecht gerecht zu werden.

Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Verbraucher und qualifizierte Verbände können Verstöße bei den zuständigen Marktüberwachungsbehörden melden und gegebenenfalls Klage einreichen. Unternehmen sind verpflichtet, nicht konforme Produkte vom Markt zu nehmen und die zuständigen Behörden sowie die Lieferkette entsprechend zu informieren.

Viele weitere Informationen und Details zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gibt es online.


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  1. Tom 💎

    „Garantiert“ ist ein großes Wort. Das Gesetz verlangt es zumindest. Die Praxis sieht oft anders aus, siehe zum Beispiel auch DSGVO. Dort gibt es soooo viele fehlerhafte Umsetzungen. ;-)

    Ich begrüße das Gesetz definitiv. Wer sich mit der Thematik befasst, weiß, wie viele Menschen regelrecht ausgeschlossen werden, weil auf sie nicht ausreichend Rücksicht genommen wird.Das fängt ja schon mit Kontrastverhältnissen zwischen Hintergrund- und Textfarben an. Was für viele Menschen problemlos erkennbar ist, kann für so viele Millionen andere Menschen eine echte Hürde sein. Ich habe bei meinen Projekten schon immer, so gut es ging, versucht, Rücksicht zu nehmen, wobei Barrierefreiheit für Kunden nicht immer ein starkes Argument ist. Aber dieses Gesetz macht daraus endlich ein Argument und sorgt dafür, dass auch mehr finanzielle Ressourcen für die Umsetzung von Barrierefreiheit genutzt werden können.

  2. Chris. 🌟

    schön wäre ja, wenn dann App-Zwang durch eine Nutzung mobiler Webseiten abgelöst würde, so zB. bei Uber etc – und auch ein ‚App-Gutschein-only‘ (Lieferando) damit der Vergangenheit angehören würde

    Aber ich fürchte, hier ist ’nur‘ anderes gemeint?!

    1. Tom 💎

      Was du dir wünschst, hat nichts mit Barrierefreiheit zu tun. Wichtig ist, dass die Website und/oder App auch für Menschen mit Beeinträchtigungen nutzbar ist. Aber was davon bereitgestellt wird, ist die Entscheidung des Unternehmens und das ist auch gut so. Es wäre genauso falsch, Unternehmen dazu zu zwingen, alles über eine Website zu implementieren, wie sie zu zwingen, alles über eine App zu implementieren. Schön, wenn es beide Möglichkeiten gibt, aber das ist kein Muss. Du musst ja auch mal die Perspektive sehen, wie teuer die (vor allem qualitativ hochwertige) Entwicklung von Websites und Apps ist. Über Websites lässt sich auch gar nicht alles umsetzen, was Apps können. Und es kann auch eine strategische Entscheidung sein. Oder das Unternehmen hat die entsprechende Kompentenz gar nicht im Haus, weil sie nur auf das eine oder das andere spezialisiert sind. Entscheidend ist: Das, was bereitgestellt wird, muss für möglichst alle Menschen funktionieren. Letztlich ist das ein Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit und kein Gesetz zur Förderung des Webs.

      1. Chris. 🌟

        naja, die Barrierefreiheit ist ja auch oft nicht gegeben, wie Du eben schon schriebst, Kontrast quasi nicht vorhanden, Kartenansicht im Darkmode ebensowenig :(

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