Nintendo eShop: Verbraucherschutz klagt

Nintendo Switch

Der Verbraucherschutz hat nun rechtliche Schritte in die Wege geleitet, weil sich Nintendo weigert eine Klausel in den AGBs des eShop zu ändern. Konkret geht es darum, dass man vorbestellte Spiele nicht stornieren kann. Nintendo ordnet diese als Verkauf ein, der Verbraucherschutz sieht das aber anders.

Die Beschwerde kommt aus Norwegen, doch da der Sitz von Nintendo of Europe in Deutschland ist, werden sich nun die deutschen Behörden damit befassen. Die weiteren Schritte werden in den kommenden Wochen eingeleitet, bis zu einem Urteil können aber mehrere Monate vergehen.

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