Photovoltaik-Strategie sieht neue 800-Watt-Grenze und Schuko-Erlaubnis vor

Anker Solix Rs40

Nachdem der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) neue Regeln für Balkonkraftwerke vorgeschlagen hatte, liegt nun auch die Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor.

Mit sogenannten Balkonkraftwerken und weiteren Mini-Energieerzeugungsanlagen (Mini-EAA) können Verbraucher eine gewisse Menge Strom selbst erzeugen, ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Um die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen zu vereinfachen, sollen neue Regeln definiert werden.

Auf dem Photovoltaik-Gipfel wurde daher letzte Woche die neue Photovoltaik-Strategie vorgelegt. Auch enthalten sind neue Regelungen für Balkonkraftwerke.

Das strategische Zielbild lautet dabei:

Die Vorschriften für den Anschluss von Balkon-PV werden deutlich vereinfacht. Die Anlagen können einfach installiert, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Anlagen selbst anschließen und in Betrieb nehmen können, ohne die Hilfe von Fachkräften. Der Aufwand für die Meldung ist reduziert.

Folgende Maßnahmen will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) laut Photovoltaik-Strategie umsetzen:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen
  • Schukostecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen
  • Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Schwelle von 600 W erhöhen
  • Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden, bis Zähler getauscht ist

Das klingt alles schon sehr stark nach den Vorschlägen des VDE, was durchaus erfreulich ist.

Zu einer möglichen 800-Watt-Grenze heißt es im Detail:

Die EU-Verordnung „Requirements for Generators“ besagt, dass Erzeugungsanlagen unterhalb von 800 W Wechselstromleistung keine Signifikanz haben, wobei Mitgliedstaaten abweichende Regelungen treffen können. In Deutschland sind 600 Voltampere (VA) (entspricht 600 W) in einer technischen Norm (VDE-AR-N 4105) als Obergrenze für die vereinfachte Anmeldung definiert.

Hinsichtlich der vereinfachten Anmeldung sowie auch für die Produktnorm hat das BMWK den Normgeber (VDE/DKE/ FNN) gebeten, die Grenze auf 800 VA Wechselstromleistung zu erhöhen.

Eine neue Bagatellgrenze von 800 Watt dürfte wohl den größten Effekt haben, da Bürger schlicht mehr selbst erzeugten Strom „einspeisen“ bzw. nutzen dürfen. Zu den weiteren Punkten heißt es (auszugsweise):

Meldepflichten vereinfachen oder streichen

Der Bürokratieaufwand soll für die Nutzerinnen und Nutzer von Steckersolar so gering wie möglich sein. Derzeit sind diese Anlagen sowohl im Marktstammdatenregister einzutragen als auch dem Netzbetreiber zu melden. Diese „Doppelmeldung“ wollen wir entschlacken.

Schukostecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen

Geregelt werden soll dies in der Produktnorm DIN VDE V 0126-95. Die Entwurfsfassung enthält im Anhang 1 eine ausführliche Diskussion des Brand- und Stromschlagrisikos bei Steckersolargeräten mit Schukosteckern. Im Ergebnis erscheint das Risiko gering, wenn der Schukostecker mit einem Modulwechselrichter kombiniert ist, der über einen Netz- und Anlagenschutz verfügt. Das Stromschlagrisiko ist vergleichbar mit anderen Haushaltsgeräten und das Brandrisiko wurde bei Nutzung von Wandsteckdosen als gering modelliert.

Steckersolargeräte dürfen grundsätzlich nicht in Mehrfachsteckdosen gesteckt werden, dies könnte durch einen Hinweis am oder auf dem Kabel geregelt werden. Das BMWK hat den Dialog mit den Normungsstellen aufgenommen. Stellungnahmen oder Positionen wurden von BMWK, Umweltbundesamt und BNetzA eingereicht.

Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB

Der Betrieb eines Steckersolargerätes muss durch Wohnungseigentümergemeinschaften oder den Vermietenden genehmigt werden. Mit Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen hätten Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mietende einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Steckersolargerätes.

In diesem PDF findet ihr die komplette Photovoltaik-Strategie. Ab Seite 20 geht es um die Balkonkraftwerke, wobei auch der Rest des Dokuments einen Blick wert ist. Bereits im Mai soll das Papier beschlossen werden.

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  1. David 👋

    Verbieten kann der Vermieter er es nur wenn du die Dinger an der Hauswand befestigen musst. Ein kleiner Akku zum Zwischenspeichern der Energie ist sinnvoll, so musst du den Strom nicht immer direkt abnehmen

  2. Sam 🏆

    Bin mir noch nicht ganz sicher, ob diese Balkonkraftwerke nicht ein relativ großer Beschiss sind. Da man weder eine Einspeisevergütung bekommt, noch der Zähler zurückgedreht wird (bei einem aktuellem Zähler, die alten, die jetzt noch geduldet werden mal außen vor), verschenkt mal relativ viel Strom an die Stromerzeuger und hat davon dann selbst erstmal nix (obwohl man die Investition hatte), während sich die Erzeuger über den Gratisstrom freuen (auch wenn sie natürlich was verlieren, wenn tagsüber kein Strom mehr von den Leuten mit Balkonkraftwerk bezogen wird).

    Vielleicht vergesse ich dabei aber auch ein paar wichtige Details, die das in einem anderen Licht erscheinen lassen.

    1. Larry 👋

      Nein, du vergisst nichts. Beschiss würde ich es nicht nennen, denn die Bedingungen sind klar, du solltest das eher als Hobby sehen und dich als Teil der Energiewende betrachten.

    2. Je mehr Grundverbraucher du hast, desto mehr lohnt es sich. Man sollte es mit smarten Lösungen koppeln, die gewisse Maschinen dann bei Sonnenschein laufen lassen, um mehr herauszuholen. Es bleibt dir natürlich freigestellt, die Energie zusätzlich auch in Akkus zu speichern.

      1. Martin Bavendiek 👋

        Na ja, sagen wir mal man spart ca. 150€ im Jahr da die Grundlast des Hauses oder Wohnung gesenkt wird. Das Balkonkraftwerk kostet 750€ und hält mindestens 15-20 Jahre. Lohnt sich das?

        1. Wie gesagt: Je mehr Grundverbraucher du hast, desto mehr lohnt es sich. Oder auch: desto früher.

    3. Jörn 🪴

      Man muss natürlich seinen Verbrauch auch anpassen, sprich bei viel Sonnenschein z.b. Waschmaschine oder Spülmaschine laufen lassen oder über Zwischenstecker, wie z.b. Shelly, den E-Bike Akku laden lassen. Da gibt es viele Möglichkeiten die Einspeisung zu verringern.

      Man kann auch nur ein Solarmodul nehmen, spart dann ~200€. Dann hat man zwar weniger, aber verschenkt auch weniger.

    4. Raziel 👋

      Der Beschiss bei den Anlagen sind nicht die Anlagen selbst, die funktionieren und können Sinn machen. Der Beschiss ist die unseriöse Berichterstattung und Hype, welche völlig falsche Vorstellungen beim Verbraucher wecken. richtig beraten entsprechend der örtlichen Gegebenheiten wird man nahezu nie.
      Primär werden vor allem die Energieversorger Beschissen, da sie weiterhin Strom liefern müssen, denn der wird ja vom Verbraucher über die übrigen Phasen bezogen, diesen Strom aber nicht mehr berechnen dürfen weil die Phase mit der Solareinspeisung den Zähler ausbremst. Der größte Teil der Anlagen fungiert als legale Zählermanipulation. Der reale Eigenverbrauch ist oftmals gering oder manchmal sogar nahezu nicht vorhanden. . Gleichzeitig steigt der Aufwand um Schieflast im Netz zu kompensieren. Die Konzerne freuen sich also nicht über angeblichen Gratis Strom. und der Umwelt hilft man auch nicht, denn die reguläre Stromerzeugung muss in voller Höhe weiter bestehen. Balkonkraftwerke sind hochgradig instabil in der Energieerzeugung, schwanken massiv. Denn Beschattung wirkt sich noch deutlicher aus als bei großen Anlagen mit mehr Fläche. hier müsste man schon einen großen Aufwand betreiben um das ganze wirklich effektiv und real selbst zu nutzen und das Netz tatsächlich entlasten zu können. Das macht in der Regel aber niemand.

    5. Peter B. 👋

      Das wie so oft, da wird was politisch gepuscht, aber die technischen Hintergründe werde n vernachlässigt.
      In dem Fall, wenn der selbst erzeugte Strom nicht selbst verbraucht wird (zum Erzeugungszeitpunkt) wird dieser dem örtlichen EVU geschenkt, was die Wirtschaftlichkeit der Investition senkt oder diese zum Geldverbrenner macht.

      Deswegen ist eine Förderung der Mini Anlagen auch all zu oft nur Geldverbrennung.

      Solaranlagen rechnen sich, wenn der passende Selbstverbrauch dem gegenüber steht.

      Hab selbst ne Anlage auf dem Dach, die sich zum Investitionszeit nach 14 Jahren gerechnet hätte, beim heutigem Strompreis wird sie sich nach 10 Jahren rechnen.

  3. Dose 🪴

    Wäre Klasse, wenn die Änderungen möglichst schnell durchgebracht und Gültigkeit bekämen.

  4. Stefan 🏆

    Wenn jetzt auch noch unser Vermieter sowas zulässt, dann werde ich mich mal ernsthaft mit dem Thema beschäftigen. 😮

    1. Patrick 🪴

      Ich hatte irgendwo gelesen, dass die "Ablehngründe" ebenfalls reduziert werden sollen, mal schauen, ob ich das noch finde..

      1. Ronald 🏆

        golem.de vom 10. März:
        "Noch wichtiger ist der Plan, Balkonkraftwerke in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB aufzunehmen. Bisher muss der Betrieb eines Balkonkraftwerks durch die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder den Vermieter genehmigt werden.

        Mit Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen gäbe es kein Widerspruchsrecht mehr. Die Mieter hätten dann einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Balkonkraftwerks."

        1. Genau das steht doch hier im Beitrag 😄 „Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB“

          1. Ronald 🏆

            mmmhhh… Peinlich.

            Stefan! Steht doch im Beitrag.

            1. Stefan 🏆

              Tja, das kommt davon, wenn man morgens in der U-Bahn den Artikel überfliegt, weil der Nachwuchs auf dem Schoß herumnörgelt und kuscheln will. 😅

    2. faceofingo 🎖

      Grundsätzlich verbieten darf man es als Vermieter nicht. Trotzdem solltest Du vorher mit deinem Vermieter sprechen, weil zur Installation bauliche Maßnahmen erforderlich sein könnten.

      1. Ronald 🏆

        Meinst du?
        Ich denke mal wenn du was an der Fassade änderst, und sei es nur das optische Bild, hat der Vermieter sehr wohl ein Mitspracherecht, bzw. kann es verbieten.

        1. Stefan 🏆

          In unserem Fall wären das zwei Solar-Paneele direkt auf der Balkonaußenseite, da dieser auf der Sonnenseite liegt. Wir könnten quasi fast das Optimum an Sonnenstrahlen herausholen, zumal wir im vierten Stockwerk wohnen.

  5. Ferdi 🏆

    Das sind sehr gute Neuigkeiten!

    1. Jodeler 🏆

      So ist es. Jedes moderne Modul hat ja fast schon 400 Watt, und 2 Module machen auf jeden Fall immer Sinn, da die Micro Wechselrichter die 2 Module können, nicht viel teurer sind als die, die nur 1 Modul können.

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