800-Watt-Grenze: VDE schlägt neue Regeln für Balkonkraftwerke vor

Solar

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat neue Regeln für Balkonkraftwerke vorgeschlagen.

Mit sogenannten Balkonkraftwerken und weiteren Mini-Energieerzeugungsanlagen (Mini-EAA) können Verbraucher eine gewisse Menge Strom selbst erzeugen, ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Um die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen deutlich zu vereinfachen, legt der VDE jetzt ein Positionspapier vor, das bereits seit vorigem Jahr ausgearbeitet wurde.

Dieses Papier kann durchaus als verbraucherfreundlich bezeichnet werden, denn es hebt die Bagatellgrenze auf 800 Watt an, weicht Beschränkungen beim Zählertyp auf, plädiert für eine vereinfachte Anmeldung sowie Inbetriebsetzung der Balkonkraftwerke und schlägt die Duldung des Schuko-Steckers als Steckvorrichtung vor. Nachfolgend lest ihr alle Punkte und in diesem PDF findet ihr sämtliche Details.

Das sind die VDE-Vorschläge für Balkonkraftwerke

1. Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 W

Auf europäischer Ebene wurde mit der Regulation for Generators (RFG) eine Bagatellgrenze bis 800 W eingeführt. Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung schlägt der VDE vor, diese Bagatellgrenze auch in Deutschland zu übernehmen. Somit wären Anlagen bis 800 W aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als „netzrelevant“ anzusehen.

Damit einhergehend soll auch die Vornorm für Steckersolargeräte (VDE V 0126-95) an die 800 W Grenze angepasst werden und zum europäischen Standard ausgebaut werden. Diese Norm bietet Herstellern die Möglichkeit, steckerfertige Solargeräte als Gesamtsystem entwickeln und vertreiben zu können. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht diese Norm, ein Balkonkraftwerk als geprüftes steckerfertiges Gesamtsystem kaufen zu können, denn bisher sind Balkonkraftwerke eine mitunter beliebige Zusammenstellung von Einzelkomponenten.

2. Mini-Energieerzeugungsanlagen dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden

Eine weitere Forderung des VDE ist es, dass Mini-Energieerzeugungsanlagen bis zur Bagatellgrenze (also 800 W Systemgesamtleistung) an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen. Zähler sollen im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärtslaufen dürfen. Verbraucher, die mit Hilfe einer solchen Anlage Stromkosten sparen wollen, müssten so nicht bis zum von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten.

3. Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung

Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es in Zukunft nur noch nötig sein, die Mini-Energieerzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abzumelden oder Änderungen an der Anlage zu melden.

4. Duldung des Schuko-Steckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 W

Grundsätzlich bevorzugt der VDE die Installation durch das Fachhandwerk, da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Um die flächendeckende Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen zu ermöglichen, spricht sich der VDE dafür aus, den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 W zu dulden.

5. Sicherheitsvorgaben für Mini-Energieerzeugungsanlagen

Final fordert der VDE von den Herstellern von steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen, dass sie mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen. Dies betrifft unter anderem die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Auch soll der Hersteller dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der VDE empfiehlt die Prüfung von Mini-Energieerzeugungsanlagen durch ein unabhängiges Prüfinstitut, damit der Kunde zu Hause ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann.


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  1. Saali 👋

    Nur mal so, aus der Sicht einen Einfamilienhauseigentümers.

    Ein bissl gesunder Menschenverstand und Eigenverantwortung kann ja nicht schaden.

    Wenn ich mir nun die dicken Verbraucher im Haus ansehe. Was hätten wir denn da?
    Ein Kochfeld, eine Wärmepumpe, eine Waschmaschine, eine Spülmaschine. Und dann hört es in den
    Meisten Fällen auch schon auf. Mancheiner hat da auch noch eine Wallbox.

    Wallbox, Kochfeld, Wärmepumpe und Waschmaschine fallen meistens in der Betrachtung aus, da diese Geräte bei nich allzusehr veralteter Installation über eine eigene Zuleitung verfügen.

    Was jetzt noch überbleibt endet in der Regel bei ca. 2KW Aufnahmeleistung, daher werden ja auch gerne 10A Leitungsschutzschalter (Sicherungen) verwendet. Nun ist damit aber die üblich verlegte Leitung mit 1,5er Querschnitt noch nicht zum Glühen zu bringen.

    Ein Extremfall müssen also mehrere Verbraucher mit hoher Aufnahmeleistung gleichzeitig in Betrieb sein und die Sonne den Planet verbrennen. Und die Sicherung muss einen Defekt aufweisen und nicht auslösen können.
    Keine Ahnung wo das passieren soll, aber die mit 800Watt einspeisende Solaranlage wird den Vorfall nur begünstigen können, aber wohl kaum Auslösen.

    Mal ganz davon abgsehen, dass die Steckdose, welche den Anschluss des Wechselrichters ermöglichen soll, ja eh nur zulässigerweise von einer Elektrofachkraft installiert werden darf. Der Rest des Balkonkraftwerkes ist steckerfertig! Ich kenne kein einziges Gerät mit Schukostecker, welches durch eine Fachkraft nach Aufstellung im Privathaushalt geprüft wird. in meiner Wahrnehmung der Dinge wird da zuviel Imaginäres konstruiert. Es wird schließlich von einer Bagatellgrenze gesprochen. Dafür bestehende Gesetze und Verordnungen anzupassen, sollte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens doch wohl möglich sein. Und unter den eingangs genannten Voraussetzungen an die Persönlichkeit des Betreibers, sollte eine Sebstmontage kein Problem darstellen. Und da es für alles irgendwo eine Produkthaftung gibt, werden sich die Hersteller und Verkäufer solcher Systeme wohl oder Übel auch damit auseinandersetzen müssen. Von einer CE-Kennzeichnung von „zusammengewürfelten Einzelkomponenten“ zu kompletten Systemen mal abgesehen.
    Wir habe in Deutschland wahrlich mehr als genug Regeln, die den Vertrieb solcher Anlagen regeln. Wir brauchen, gerade in D keine zusätzlichen Regelungen! Es gibt genug davon, sie müssen nur Anwendung finden. Es scheitert, wie immer, an Kontrollen und ggf. Auch am Wissen um diese Zusammenhänge des Käufers. Aber wie immer im Leben lohnt durchaus ein Blick über den Tellerrand hinaus.

    Alles Andere sind aus meiner Sicht bedauerliche Einzelfälle. Und Einzelfälle verdienen keine Berücksichtigung in einer Norm- oder Gesetzgebung. Es sind eben Einzelfälle und keine Minderheiten.

  2. HWB 👋

    Warum kann man nicht an jeden Stromnkreis, der im Zählerkasten eine eigene 16 A-Sicherung hat, eine Minisolaranlage mit 600 bzw. neu 800 Watt anschließen?

    1. Hamian 👋

      Technisch gesehen ist das kein Problem, ABER es ist für den Netzbetreiber (nicht Energieversorger, bei dem man den Vertrag hat) durchaus ein Problem.
      Die Netzbetreiber müssen, um die 50Hz Netzfrequenz stabil zu halten immer nur genau so viel Strom in das Netz einspeisen wie in dem Moment auch entnommen wird. Wird zu viel oder zu wenig Strom eingespeist steigt bzw. sinkt die Netzfrequenz, was zu Netzausfällen führen kann.
      Wenn jetzt jeder unreguliert so viel Energie in das Netz einspeisen kann wie man möchte, dann wird die Regulierung für die Netzbetreiber ungleich schwerer und somit teurer (was sich in einen höheren Grundpreis niederschlagen kann.

      Das ist, meiner Ansicht nach, der eigentliche Hauptgrund für die Begrenzung auf derzeit 600W und zukünftig 800W pro Haushalt.

      Die Stromleitungen im Haushalt kommen grundsätzlich auch mit höheren Leistungen klar. Diese sind bei Absicherung mit 16A LS-Automaten auf 3680W ausgelegt. (rechnerischer Maximalwert – Absicherung richtet sich nach verlegtem Leitungsquerschnitt und Länge: LS = Leitungsschutz-Schalter)

  3. Benno Witter 👋

    Es wird aktuell lediglich ein Stromzähler mit Rücklaufsperre benötigt. Da reicht ein eigener digitaler Stromzähler (moderne Messeinrichtung). Ein intelligentes Messsystem war dafür nie nötig.
    Wenn jetzt der Zähler egal ist, ist das ziemlich unfair, da Kunden mit Rücklaufsperre lediglich den Strom sparen, den sie nicht verbrauchen und Kunden bei denen der Zähler rückwärts läuft würden auch nicht verbrauchten Strom aus der Solaranlage gutgeschrieben bekommen.

    1. Lars 🪴

      Das ist wie gesagt ein Problem, das unsere Regierung mitverursacht hat. Weil EVUs verpflichtet sind, Bezug- und Einspeisemengen zu erfassen und zu bilanzieren, werden mittlerweile eigentlich prinzipiell nur noch Zweirichtungszähler verbaut. Das hat auch nichts mit intelligenten Messsystemen zu tun, ein Gateway ist nicht erforderlich, das kann die moderne Messeinrichtung alleine, kostet den Kunden nicht mehr und ist eine einheitliche Lösung.
      Und seit wann übernimmt Deutschland die einfachen Dinge aus dem Ausland? Was komplizierter geht wird auch so gemacht.

  4. Schlaumeier 👋

    Hallo,
    Es war von Anfang an falsch und unnötig die Schukosteckdose nicht zuzulassen. Warum soll diese Steckdose zur Strom-Entnahme sicher sein und zur Einspeisung nicht?
    Die Erhöhung der Einspeiseleistug um 200W wird von Fachleuten schon längst als unbedenklich angesehen.
    Rückwärts laufende Zähler wie der Ferraris-Zähler sind in anderen EU-Ländern (z. B. Niederlande) erlaubt und gängige Praxis. Hier befürchte ich allerdings dass die "Stromlobby" das verhindern wird. Mal sehen was von dem ganzen Entwurf übrig bleibt 😎

  5. Lars 🪴

    Aus Sicherheitsgründen ist es nicht nur zu empfehlen, sondern sollte, vor allem bei noch weiterer Anhebung der maximalen Leistung, eine Prüfung durch einen Fachmann vorgeschrieben werden. Durch einfaches "einstöpseln" so einer Anlage am Ende eines Endstromkreises mit weiteren Entnahmestellen kann dieser so weit überlastet werden, dass es im Extremfall zum Brand kommen kann, ohne dass der LS auslöst. Wird gerne mal unter den Teppich gekehrt.
    Ebenso die derzeit für EVUs geltende Verpflichtung, Einspeisemengen ebenso erfassen und bilanzieren zu müssen wie Entnahmemengen. Deshalb kann nicht egal sein, welcher Zähler verbaut ist. Vom Rückwärtslaufen ganz zu schweigen.

    1. DI Ulmann-Scharr 👋

      noch so ein besserwissender elektrogroßindustrielobbyist und bremser. Ihr habt doch nur Schiß, das Problem des MassenAngebots nicht in den Griff zu bekommen.

      1. Lars 🪴

        Ich beurteile das lediglich aus Sicht der EVUs. Wenn die VDE sich durchsetzt interessiert dein Massenangebot überhaupt nicht. Bis dahin haben sich eben alle an Gesetze zu halten, die mit dem Vorschlag da oben nicht vereinbar sind. Ob am Ende die ein oder andere Bude abbrennt kann dann ebenfalls egal sein, auch da sind Energieversorger ja dank des Vorschlags des VDE, die Anlagen einfach gar nicht mehr anzumelden, dann komplett raus. Solange aber solche selbsternannten Elektrofachkräfte was zusammenbasteln und noch von Herstellern und Schlaumeiern wie dir darauf getrimmt werden, dass Gesetze nur für die anderen gelten, wird es diese vermeidbaren Konflikte und im schlimmsten Fall eben auch Schäden geben.

        1. KB 👋

          Bei unseren Nachbarn in Europa ist das schon länger erlaubt. Dort sind auch nicht die Häuser abgebrannt.
          Wir haben lange genug auf die Energiewende gewartet. Es muss jetzt mal was gemacht werden.

    2. Mike 👋

      Unser Haus hat in den 50er Jahren die Elektrischen Leitungen neu Verlegt bekommen wir haben keinen Fi oder sonstiges nur Uralte Automaten und davor Schmelzsicherungen die Leitungen halten auch höheren Belastungen ohne Probleme stand ich selbst habe als Elektriker Helfer mit Grubdausbildung 30 Jahre auf dem Bau gearbeitet in diesen 30 Jahren habe ich nur 1nen Brand mit Erlebt der durch eine China Steckdosenleiste Ausgelöst wurde. Ich finde deine Ansätze zwar Lobenswert aber es soll endverbrauchern Erleichtert und nicht Erschwert werden zudem sind die heutigen Hausnetze so gut und Ausgereift das ich denke das nichts passieren wird zumal ich bisher noch von keinem einzigen Brand gehört habe. Es wurde Anfangs gesagt das die Leitungen von den Kraftwerken das nicht Stabdhalten können . Deshalb wird alles heißer gekocht als es gegessen wird. Ich finde die Ansätze sehr gut und auch das die Haftung dann bei Geprüften Anlagen auf den Hersteller über geht. Das Minimiert das Risiko Enorm gegenüber zusammen Gewürfelter Anlagen.

    3. Kosto 👋

      Nun in den Niederlanden wird das doch schon lange so gehandhabt und dort hängen teilweise 3 KW und mehr am Schuko Stecker. Komisch das da nicht Reihenweise die Häuser abbrennen. Hier in Deutschland sind die Lobbyisten sehr stark.

  6. Ferdi 🏆

    Für den VDE ist es ja fast schon eine kleine Revolution. Bravo!

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