Steuergewerkschaft fordert Pflicht zur Kartenzahlung

Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), spricht sich gegenüber der Funke-Mediengruppe dafür aus, Gewerbetreibende zu verpflichten, bargeldlose Zahlungsmethoden anzubieten.

Dies sei ein wichtiger Schritt zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Deutschland. Er schlägt vor, dass kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 25.000 Euro weiterhin nur Bargeld annehmen dürfen. Übersteigt ein Unternehmen diese Grenze, sollte es aber verpflichtend auch Kartenzahlungen oder digitale Bezahlverfahren anbieten müssen.

Köbler verweist auf den bereits bestehenden Trend zum bargeldlosen Bezahlen und betont, dass eine solche Verpflichtung auch bei den Kunden auf positive Resonanz stoßen würde. Er ist überzeugt, dass die verpflichtende Akzeptanz von Kartenzahlungen hierzulande auf breite Zustimmung stoßen würde.

Die Steuergewerkschaft sieht in dieser Maßnahme eine Chance, Steuerschlupflöcher zu schließen und die Transparenz im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Durch die Verbreitung bargeldloser Zahlungsmethoden könnten Steuerbetrug und Schwarzarbeit effektiver bekämpft werden.

Kürzlich erst hatte der Digitalverband Bitkom gefordert, dass überall in Deutschland mindestens ein digitales Zahlungsmittel als Alternative zum Bargeld akzeptiert werden müsse.


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  1. max 🔱

    Bei Bäcker und Dönerbuden mal sehr sinnvoll!

  2. ahahn94 ☀️

    Inzwischen muss man zum bargeldlosen Bezahlen nicht mal mehr Hardware anschaffen. Apple hat vor wenigen Monaten ja Tap to Pay auf den iPhones freigegeben und viele Banken, u.a. die Sparkassen und Raiffeisenbanken, arbeiten daran, im Laufe des Jahres entsprechende Apps anzubieten.

    Was allerdings durchaus für manche ein Faktor sein wird: es gibt in Deutschland zwei Systeme für die Kassenführung – mit einer Computer- oder Registerkasse, oder mit einer so genannten „offenen Ladenkasse“. Die offene Ladenkasse ist einfach nur eine Geldkassette, bei der die Kassenführung komplett handschriftlich erfolgen muss. Das benutzen vor allem Vereine, aber auch so Geschäfte wie Second-Hand-Shops der Kirchengemeinden und karitativer Organisationen, weil ein elektronisches Kassensystem zusätzliche Kosten bedeutet. Da darf aber im Bezahl- und Buchhaltungsvorgang nichts digital sein – also darf da nicht per Karte bezahlt werden.

    Dass so strikt zwischen diesen beiden Systemen getrennt wird, steht mir gerade bei meiner Masterarbeit ein wenig im Weg, weil ich so ziemlich aufpassen muss, welche Features ich in unser zukünftiges Bestellsystem für unser Jugendcafé einbauen darf.

    1. CullenTrey 🎖

      Aber wäre dieses System der offenen Ladenkasse nicht dann auch unter dem oben erwähnten „kleinen Unternehmen mit Jahresumsatz under 25k€“ ?

      1. ahahn94 ☀️

        Die werden oft unter 25k€ bleiben, aber die runtergerechnet rund 2.000€ Monatsumsatz sind so gering, dass wahrscheinlich viele dieser Läden und Einrichtungen regelmäßig an dieser Grenze kratzen und daher im einen Jahr über und im Anderen unter der Grenze liegen. Das kann schon ein ziemlicher Unsicherheitsfaktor sein, denke ich.

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