StVO: Neue Fahrverbote laut ADAC unwirksam
Am 28. April 2020 war die StVO-Novelle in Kraft getreten. In dieser sind zahlreiche Anpassungen enthalten. Auch härtere Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen.
Nachdem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zwischenzeitlich kräftig zurückgerudert ist, sendet der ADAC heute ein ganz anderes Signal aus, was den Gegnern der Novelle sehr gelegen kommen dürfte.
Demnach seien die neuen Fahrverbotsregeln wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) unwirksam. Die Ermächtigungsgrundlage wurde nicht korrekt zitiert, was aber hätte der Fall sein müssen. So heißt es beim ADAC:
[…] Nach der Rechtsauffassung des ADAC führt das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam seien.
Weil die Neuregelung ungültig ist, können die folgenden Tatbestände bis auf Weiteres nur mit den alten Strafen geahndet werden:
- Geschwindigkeitsüberschreitung 21-30 km/h innerorts
- Geschwindigkeitsüberschreitung 26-40 km/h außerorts
- Nichtbilden der Rettungsgasse trotz stockenden Verkehrs
- Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte
- Gefährliches Abbiegen
Der Automobilclub rät nun Einspruch gegen eventuell bereits ergangene Bußgeldbescheide einzulegen. Und die Politik muss sich nun nochmal mit der Sache befassen, was Bundesminister Scheuer sehr gelegen kommen dürfte.
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