Urteil: Preisanpassungsklausel für Netflix-Abos ungültig

Der Streaming-Dienst Netflix räumte sich über eine Vertragsklausel das Recht ein, die Abo-Preise zu ändern. Diese Preisanpassungsklausel für Netflix-Abos ist ungültig.

Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die niederländische Netflix International B.V. entschieden (Urteil PDF), die den Streaming-Dienst in Deutschland für den amerikanischen Mutterkonzern anbietet.

Netflix räumte sich in seinen Nutzungsbedingen das Recht ein, die Abo-Preise „von Zeit zu Zeit“ und „nach billigem Ermessen“ zu ändern, „um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“

Als Beispiele für preisbeeinflussende Kostenelemente nannte das Unternehmen unter anderem Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme.

Undurchsichtige Bedingungen für Preisanpassungen

Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent sind. Für Änderungen der Entgelte müsse es klare und verständliche Kriterien geben, damit Kunden eine geltend gemachte Preisänderung nachvollziehen oder zumindest auf Plausibilität überprüfen können.

Angesichts der Zugehörigkeit der Beklagten zu einem weltweit agierenden Konzern sei jedoch unklar, welche Kosten die in Deutschland geforderten Preise beeinflussen. Es sei nicht erkennbar, dass nur solche Kosten berücksichtigt werden dürfen, die einen konkreten Bezug zu den Kosten der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben.

Das Gericht beanstandete außerdem die mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen darf, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet ist, die Preise zu ermäßigen.

Netflix hat gegen das Urteil Berufung vor dem KG Berlin (23 U 15/22) eingelegt.

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