Xiaomi Mi Electric Scooter erhält ABE in Deutschland
Gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) müssen neue E-Scooter-Modelle in Deutschland eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten. Diese ABE haben nun auch zwei Modelle von Xiaomi erhalten, genauer gesagt der Xiaomi Mi Electric Scooter 1S und Xiaomi Mi Electric Scooter Pro 2.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt auf Antrag der Hersteller Genehmigungen für die reihenweise Produktion von Elektrokleinstfahrzeugen, sofern die genehmigungsrelevanten Voraussetzungen der eKFV erfüllt sind. Außerdem veröffentlicht man regelmäßig die Modelle, welche die Genehmigungen erhalten haben, worüber ich neulich erst geschrieben habe.
Das KBA hat nun also der Vertriebsfirma Axdia International GmbH eine ABE für die zwei genannten Xiaomi-Modelle nach der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) erteilt. Klar war bereits, dass die E-Scooter der Marke nach Deutschland kommen sollen. Ohne die ABE war allerdings kein Verkauf möglich. Nun könnte es endlich offiziell losgehen.
E-Scooter: Die Regeln für die eKFV
Hier nochmal die grobe Übersicht, wie die Regel in Deutschland ausschauen:
- Der Roller darf aus eigenem Antrieb auf maximal 20 km/h beschleunigen
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt
- Man benötigt keinen Führerschein
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre
- Eine Lenk- und Haltestange ist Pflicht
- Es gibt keine Helmpflicht
- Ein Licht vorne und hinten ist Pflicht
- Eine Klingel oder Hupe ist Pflicht
- Man benötigt eine Versicherungsplakette
- Ein Blinker muss nicht vorhanden sein
- Es darf auf dem Radweg und der Straße gefahren werden
- Das Fahren auf dem Gehweg ist verboten
- Erfüllung „fahrdynamischer“ Mindestanforderungen
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