E-Scooter: ABE für neue Modelle im März 2020

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Gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) müssen neue E-Scooter-Modelle in Deutschland eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt auf Antrag der Hersteller Genehmigungen für die reihenweise Produktion von Elektrokleinstfahrzeugen, sofern die genehmigungsrelevanten Voraussetzungen der eKFV erfüllt sind. Außerdem veröffentlicht man die Modelle, welche die Genehmigungen erhalten haben. So wissen wir, welche neuen E-Scooter Monat für Monat den Prozess durchlaufen haben.

Das KBA hat im März 2020 eine ABE für folgende Modelle nach der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) erteilt:

  • ePF-1 ePowerFun.de
  • ESE-350 Concept 350 Pro, OneBike ES 350 Pro Concept GmbH
  • DM01 Driveman City Driveman GmbH
  • DM02 Driveman Country Driveman GmbH
  • Futura MF365 E-ROCK Dr. Ferrari GmbH
  • S01 Katarga Delta 8 ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG
  • S02 Katarga Delta 10 ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG
  • XT600 (kommt als blu:s Stalker XT600, LuXXon XR300 TELEFUNKEN und Synergie S600 Karcher AG auf den Markt)
  • E-Scooter CB075SZ CityBlitz GmbH
  • EM2GO FW106ST D-Parts Mobilphon und Zubehör GmbH
  • Prophete, TT-EL-H102P, H102P

Wie unschwer zu erkennen ist, war auch im vergangenen Monat wieder kein Modell von Xiaomi dabei. Klar ist bereits, dass die E-Scooter der Marke nach Deutschland kommen sollen. Ohne die ABE ist allerdings kein Verkauf möglich. Hier heißt es also weiter abwarten.

Info

Besitzer von Elektrokleinstfahrzeugen ohne ABE sollten zunächst den Hersteller des Fahrzeugs kontaktieren und sich über die Möglichkeiten einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erkundigen. Grundsätzlich wäre auch eine Einzelzulassung bei einem Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr denkbar.

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