sipgate one stellt Service am 31. Juli ein

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Der VoIP-Dienst mit Mobilfunknummer sipgate one stellt seinen Service am 31. Juli 2013 ein, dies teilt man den eigenen Nutzern derzeit per Infomail mit. Erst im August 2012 machte der Dienst (Tech)-Schlagzeilen, als die dort genutzten Rufnummern vorübergehend nicht mehr erreichbar waren. Wer noch Guthaben bei sipgate one liegen hat, der soll sich nun unter one@support.sipgate.de bei der Kundenbetreuung melden, wer kein Guthaben mehr hat, dessen Account wird dann im Juli automatisch gelöscht. Alle Daten, die Nutzer noch aus ihrem Account benötigen, müssen vor dem 31. Juli exportiert werden. Auch zu den Gründen der Abschaltung äußert man sich in der Infomail ausführlich, genau heißt es da:

Zum Hintergrund:

Einerseits wurde das Produkt vom Wettbewerb schlicht boykottiert.
Regelmäßig wurden von Mobilfunkanbietern Anrufe und SMS an 01570-
Rufnummern, die wir von der mittlerweile insolventen Telogic bezogen
haben, nur unzuverlässig zugestellt. Beim Aufbau eines virtuellen
Mobilfunknetzes, mit dem wir SIM-Karten für Produkte wie „simquadrat“
und „sipgate team“ bereitstellen, wurden wir von mehreren
Marktteilnehmern aufgrund dieses vermeintlich bösartigen „sipgate one“
Produkts massiv behindert. So war sich beispielsweise die Telekom
Deutschland nicht zu schade, die Zusammenschaltung und Freischaltung
unserer Dienste derartig zu verschleppen, dass letztlich 27 Monate ins
Land gingen, bis die Mobilfunknummern unseres virtuellen
Mobilfunknetzes aus dem T-Mobile-Netz erreichbar waren.

Andererseits hat sich auch die Bundesnetzagentur große Mühe gegeben,
ein solches Produkt zu verhindern. Wir diskutieren seit vielen Jahren
mit der Bundesnetzagentur über die direkte Zuteilung von
Mobilfunknummern an sipgate, um eben nicht auf Dritte im Markt
angewiesen zu sein. Zwar wird sipgate möglicherweise, unabhängig von
SIM-Karten, Mobilfunknummern erhalten können. Eine jahrelange
Verzögerung und eine Aussicht auf eine Rufnummernzuteilung, die erst
nach einer von uns gegen die Bundesnetzagentur angestrengten Klage
möglich schien, ist jedoch nicht die Unterstützung, die wir uns von
einer Wettbewerbsbehörde erhofft haben. Als Folge des jahrelangen
Eiertanzes scheint mittlerweile sogar Google von der Einführung des
Produktes „Google Voice“ in Deutschland Abstand genommen zu haben.

Zudem hat die Bundesnetzagentur mittlerweile die Position bezogen, dass
ein Anbieter eines Produktes im Stile von „sipgate one“ keinen Anspruch
auf die Zahlung von Mobilfunkentgelten haben soll. Diese Entgelte
zahlen sich Telefonanbieter untereinander für die Weiterleitung von
Gesprächen zu bestimmten Rufnummern. Dadurch ergibt sich für Produkte
wie „sipgate one“ die Situation, dass für eingehende Gespräche keine
Mobilfunkentgelte eingenommen werden, aber bei der Weiterleitung zu
einem anderen Anbieter bezahlt werden müssen. Da das Entgeltniveau in
Deutschland auch noch erheblich über dem in anderen westeuropäischen
Ländern liegt, ist es faktisch leider nicht möglich, ein Produkt wie
„sipgate one“ kostenfrei anzubieten.

Wir glauben weiterhin daran, dass ein virtuelles Mobilfunkprodukt im
Stile von „sipgate one“ nützlich sein kann. Dies hat unserer Meinung
nach das große Interesse an diesem Produkt gezeigt. Schade, dass es
unter den gegebenen Umständen keine Chance hat.


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