Verbraucherzentrale NRW stört sich am Amazon Dash Button

News

Nachdem der Amazon Dash Button auch auf dem deutschen Markt erhältlich ist, hatte die Verbraucherzentrale NRW Amazon deswegen abgemahnt. Erwartungsgemäß hat Amazon darauf nicht reagiert, also wird man sich vor Gericht treffen.

Der Dash Button ist ein kleines Shoppingzubehör. Geht der Vorrat eines Produkts zu Neige, einfach den Knopf drücken. Anschließend wird die Bestellung automatisch durchgeführt, inklusive Prime-Zustellung. Daran stört man sich bei der Verbraucherzentrale, schließlich gibt es gewisse Regeln für Onlineeinkäufe.

Amazon Dash Button ausprobiert2. September 2016 JETZT LESEN →

Die Kritikpunkte der Verbraucherzentrale NRW beschränken sich im Kern auf zwei Themen. Einmal auf die mangelnde Hinweise bezüglich einer kostenpflichtigen Bestellung und einmal Amazons Möglichkeit, eigenständig Ersatzartikel zu senden. Im Detail liest sich das wie folgt:

Auf der Schaltfläche des Buttons fehlt der Hinweis, dass per Knopfdruck unmittelbar eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben. Auch der Dash-Button bedient sich des Internets, um die Bestellung zu übermitteln. Darüber hinaus müssen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr wichtige Informationen unmittelbar vor der Bestellung mitgeteilt werden: nämlich u.a. der Gesamtpreis sowie die wesentlichen Eigenschaften des Produkts.

Diese Informationen werden jedoch für die konkrete Bestellung erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Das Fehlen dieser Informationen bei Auslösung der Bestellung wirft auch unter Berücksichtigung der sogenannten „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“ Probleme auf. Darin erlaubt sich Amazon, den Preis und die Versandkosten für das jeweils ausgesuchte Produkt zu ändern. Preisänderungen werden Kunden laut App aber nur bei Steigerungen „um mehr als zehn Prozent“ gesondert mitgeteilt.

Damit nicht genug. Amazon behält sich vor, Ersatzartikel zu versenden, wenn das Kaufprodukt nicht verfügbar sein sollte. Das kann etwa ein vergleichbares Produkt derselben Marke, jedoch mit abweichender Füllmenge sein. Die Verbraucherzentrale NRW hält auch diese Klauseln für unzulässig.

Nun will die Verbraucherzentrale NRW gerichtlich klären lassen, in wie weit der Dash Button unter den aktuellen Bedingungen weiterhin verwendet werden darf. Das Ergebnis ist noch vollkommen offen.

[quelle]Quelle verbraucherzentrale[/quelle]


Fehler meldenKommentare

  1. Das DISQUS-Kommentarsystem verarbeitet personenbezogene Daten. Das System wird aus diesem Grund erst nach ausdrücklicher Einwilligung über nachfolgende Schaltfläche geladen. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Du bist hier:
mobiFlip.de / Hardware / News / ...