Bundeskabinett beschließt: Fahrverbot bei allen Straftaten

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Künftig wird es Gerichten ermöglicht, ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen. Ganz nach dem Motto: „Wer nicht hören will, muss fühlen“, dürfte das einige Täter mehr schmerzen, als reine Geldstrafen.

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Unter anderem ermöglicht der Regierungsentwurf Gerichten, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen. Bisher wurde dies nur im Zusammenhang mit Taten im Straßenverkehr angewandt.

Auch wurden heute Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens umgesetzt, die da wären:

  • Verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit
  • Die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten
  • Die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern
  • Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe
  • Eine europarechtlich gebotene Erweiterung bestimmter Straftatbestände im Bundesnaturschutzgesetz

[quelle]Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz [/quelle]


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