NORMA senkt Mindesteinkaufswert für Bargeldabhebung
Der Lebensmitteldiscounter NORMA hat die Bedingungen für die Bargeldabhebung an der Kasse angepasst. Ab sofort ist dies bereits ab einem Einkaufswert von einem Euro möglich. Bislang war dafür ein Einkaufswert von mindestens fünf Euro erforderlich. Der maximale Abhebebetrag bleibt bei 200 Euro. Die Abhebung ist mit Girocard sowie mit Mastercard- und Visa-Karten möglich.
Mit dieser Änderung reagiert NORMA auf die Nutzung des Services durch die Kunden, der laut Unternehmen bereits häufig in Anspruch genommen wird. Durch die Absenkung des Mindestbetrags soll der Zugang zu Bargeld erleichtert werden. NORMA betont die Transparenz der Abwicklung: Auf dem Kassenbon werden sowohl der Einkaufs- als auch der Abhebebetrag separat ausgewiesen.
Auch andere Händler haben den Mindesteinkaufswert zur Bargeldabhebung immer weiter abgesenkt. Zuletzt zum Beispiel Lidl.
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