OLG Dresden verurteilt Meta zu Schadensersatz wegen Business Tools

Das Oberlandesgericht Dresden hat den Meta-Konzern wegen unzulässiger Datenverarbeitung zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt.
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat am 03.02.2026 in vier Parallelverfahren entschieden, dass der Meta-Konzern immateriellen Schadensersatz in Höhe von jeweils 1.500 Euro an Nutzer des sozialen Netzwerks Instagram zahlen muss. Zudem wurde Meta zur Unterlassung der Weiterverarbeitung personenbezogener Daten verurteilt, die über sogenannte Business Tools erhoben wurden.
Bei den Business Tools handelt es sich um Programmschnittstellen, die Meta Unternehmen zur Einbindung auf deren Webseiten anbietet. Nach Überzeugung des Gerichts wurden dabei personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern ohne wirksame Einwilligung verarbeitet und an Meta übermittelt. Eine andere Rechtfertigung nach der Datenschutz-Grundverordnung liege laut Gericht ebenfalls nicht vor.
Urteil des OLG Dresden zu Metas Business Tools
Der Senat stellte fest, dass bereits der durch die Datenverarbeitung ausgelöste Kontrollverlust einen immateriellen Schaden darstellen kann. Ein konkreter Nachweis psychischer Beeinträchtigungen sei dafür nicht erforderlich. Ebenso müsse ein Nutzer nicht belegen, welche konkreten Webseiten seine Daten über die Business Tools an Meta weitergeleitet haben.
Nach Angaben der beteiligten Verbraucherkanzlei betrifft die Entscheidung auch Facebook-Nutzer, da die Business Tools plattformübergreifend eingesetzt werden. Das Gericht ordnete neben dem Schadensersatz auch eine umfassende Unterlassung der weiteren Datenverarbeitung sowie die Löschung der bereits erhobenen Daten an. Die Revision wurde nicht zugelassen, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Zentrale Punkte der Entscheidung
- 1.500 Euro immaterieller Schadensersatz pro Kläger
- Keine wirksame Einwilligung in die Datenerhebung
- Unterlassung weiterer Datenverarbeitung angeordnet
- Rechtskraft mangels zugelassener Revision
Aus meiner Sicht hat das Urteil erhebliche praktische Bedeutung, weil es die Schwelle für immateriellen Schadensersatz im Datenschutzrecht konkretisiert und den Kontrollverlust als eigenständigen Schaden anerkennt. Zugleich dürfte die Entscheidung den Druck auf große Plattformbetreiber erhöhen, ihre Tracking- und Einwilligungsmodelle in Europa rechtssicher auszugestalten.
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