Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der CECONOMY AG durch den chinesischen Handelskonzern JD.com genehmigt. Laut Behörde bestehen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da JD.com bislang nur in geringem Umfang in Deutschland aktiv ist.
Die CECONOMY AG mit Sitz in Düsseldorf betreibt die Elektronikhandelsketten MediaMarkt und Saturn. Das Unternehmen verfügt über ein bundesweites Filialnetz und ist zusätzlich im Onlinehandel tätig.
JD.com mit Hauptsitz in Peking gilt nach eigenen Angaben als größter Einzelhändler Chinas und ist vor allem im E-Commerce und in der Logistik aktiv. In Europa ist der Konzern bisher nur in kleinerem Maßstab vertreten, etwa mit der Marke joybuy.
Das Bundeskartellamt prüfte nach eigenen Angaben ausschließlich die wettbewerbsrechtlichen Folgen des Zusammenschlusses. Präsident Andreas Mundt erklärte, die geringe Marktpräsenz von JD.com in Deutschland führe dazu, dass es kaum Überschneidungen gebe.
Sicherheits- oder außenwirtschaftliche Fragen fallen laut Behörde nicht in ihren Zuständigkeitsbereich, sondern werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie behandelt.
Kontrollerwerb von CECONOMY durch JD.com genehmigt
Mit der Entscheidung liegt der Fokus der Prüfung auf der Marktstellung und den Wettbewerbsauswirkungen in Deutschland. Weitere mögliche Aspekte wie geopolitische oder sicherheitsrelevante Fragen wurden nicht untersucht, da diese in den Aufgabenbereich anderer Behörden fallen.
Ich finde, die Freigabe überrascht nicht wirklich. JD.com ist hier bisher kaum präsent. Spannend wird eher, ob der Konzern den Markteintritt in Deutschland nun ernsthaft ausweitet oder ob es bei einem eher symbolischen Schritt bleibt.
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