Powerbanks im Flugzeug: Lufthansa verschärft die Regeln

Foto: Adam Khan / Unsplash

Die Lufthansa Group führt ab sofort neue verbindliche Regelungen für Powerbanks an Bord ihrer Flugzeuge ein.

Ab dem heutigen 15. Januar 2026 ist es Passagieren auf Flügen der Lufthansa Group Airlines untersagt, Powerbanks während des Fluges zu nutzen oder zu laden. Pro Reisendem sind maximal zwei Powerbanks erlaubt, die ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Eine Mitnahme im aufgegebenen Gepäck ist nicht zulässig.

Die erlaubte Aufbewahrung der Geräte ist klar begrenzt. Powerbanks dürfen laut Unternehmensangaben nur in der Sitztasche des Vordersitzes, am eigenen Körper oder im Handgepäck unter dem Vordersitz verstaut werden. Die Lagerung in den Gepäckfächern über den Sitzen ist ebenso untersagt wie der Transport im Aufgabegepäck. Diese Vorgaben gelten auch für E-Zigaretten.

Neue Sicherheitsregeln für Powerbanks bei der Lufthansa Group

Für Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh ist vor Reiseantritt eine Genehmigung durch die jeweilige Airline erforderlich. Von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen sind zugelassene medizinische Geräte, die weiterhin unter besonderen Bedingungen mitgeführt werden dürfen.

Zentrale Punkte der Regelung im Überblick

Die Lufthansa Group begründet die Anpassungen mit aktuellen Empfehlungen internationaler Luftfahrt-Organisationen wie EASA, FAA, IATA und ICAO. Nach meiner Einschätzung schaffen die klaren Vorgaben vor allem Transparenz für Reisende, auch wenn sie den praktischen Umgang mit mobilen Geräten während des Fluges weiter einschränken.

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