AirTag und Co.: Tracker dürfen ins Gepäck
Fluggäste dürfen offiziell Ortungsgeräte wie Apple AirTags oder Samsung SmartTags zum Auffinden ihres aufgegebenen Gepäcks verwenden.
Das Bundesverkehrsministerium hat eine Anpassung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation unterstützt, sodass die Mitnahme von Trackern im Frachtraum nun offiziell erlaubt ist. Zuvor gab es keine klaren Regelungen für die Mitnahme von Trackern im aufgegebenen Gepäck, was zu unterschiedlichen Anweisungen der Fluggesellschaften führte.
Die neuen ICAO-Regeln besagen, dass Tracker erlaubt sind, solange die Batterien bestimmte Kriterien wie Lithiumgehalt und Leistung erfüllen. Genauer gesagt dürfen sie Lithium-Metall bis 0,3 g und Lithium-Ionen bis 2,7 Wh beinhalten. Das trifft auf Knopfzellen vom Typ CR2032 zu.
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Oh, das kommt wie gerufen. Anfang August geht es für meine Familie nach Amerika und da sind die Dinger unheimlich praktisch. 😬