Balkonkraftwerke: Bundeskabinett macht den Weg frei

Anker Solix Rs40

Die Bundesregierung will die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern, um mehr Solarstrom auf Wohngebäuden zu erzeugen.

Das Bundeskabinett hat am 13. September Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht auf den Weg gebracht. Diese Änderungen sollen die Installation von Solarstromanlagen erleichtern, indem sie in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden, die Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht einfach blockieren können.

Wohnungseigentumsgesetz neuer § 20

(1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden.

(2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

  1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,
  2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,
  3. dem Einbruchsschutz und
  4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität
  5. der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte. 

dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.

Damit wird das Mitspracherecht von Vermietern und WEG-Mitgliedern bei der Installation solcher Anlagen eingeschränkt, aber nicht aufgehoben. Dies ist Teil der Fotovoltaik-Strategie der Bundesregierung, die bis 2023 umgesetzt werden soll und darauf abzielt, den bürokratischen Aufwand für Besitzer von Mini-Solaranlagen zu reduzieren.

Das Gesetz geht nun in den Bundestag und kann dort noch angepasst werden. Nach seiner Verabschiedung soll es sofort in Kraft treten.

Lesenswert dazu ist der Gesetzentwurf und das PDF „Steckersolargeräte, virtuelle Eigentümerversammlungen u.a.: Fragen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung“.

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