Bundeskartellamt prüft Amazons Preiskontrollen


Das Bundeskartellamt hat Amazon eine vorläufige rechtliche Einschätzung übermittelt, in der die Preiskontrollmechanismen des Unternehmens auf dem Amazon-Marktplatz kritisch bewertet werden.
Im Zentrum steht die sogenannte Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung. Diese schreibt vor, dass Händler auf dem Amazon-Marktplatz bestimmte Preisgrenzen nicht überschreiten dürfen. Nach Ansicht der Behörde könnte dies einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung Amazons nach deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht darstellen. Amazon wurde Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.
Das Unternehmen betreibt neben dem Eigenhandel auch einen Marktplatz, über den Drittanbieter Produkte verkaufen. Durch algorithmisch bestimmte Preisgrenzen und deren Kontrolle nimmt Amazon direkten Einfluss auf die Sichtbarkeit von Händlerangeboten. Angebote, die als zu teuer bewertet werden, erscheinen nicht in hervorgehobenen Positionen oder werden entfernt. Die Preisgrenzen werden intern festgelegt, sind für Händler nicht transparent und ändern sich regelmäßig.
Kritikpunkte des Bundeskartellamts
Die Behörde kritisiert unter anderem, dass die Preisobergrenzen keinem objektiven und nachvollziehbaren System folgen, sondern im freien Ermessen von Amazon liegen. Dadurch werde in die unternehmerische Freiheit der Händler eingegriffen, was sich negativ auf den Wettbewerb auf der Plattform auswirken könne. Händler könnten gezwungen sein, ihre Preise so weit zu senken, dass ihre Angebote nicht mehr rentabel sind.
Zudem sieht das Bundeskartellamt die Gefahr, dass Amazon durch die Festlegung der Preisgrenzen und die gezielte Steuerung der Sichtbarkeit auf dem Marktplatz eine einheitliche Preisstrategie durchsetzen könnte. Dies könnte zu einer Marktverengung führen und andere Onlinehändler davon abhalten, mit niedrigeren Preisen in Wettbewerb zu treten.
Die Behörde bewertet das Verhalten daher vorläufig als wettbewerbswidrig gemäß § 19a GWB, § 19 GWB und Artikel 102 AEUV. Diese Einschätzung basiert auf umfangreichen Ermittlungen, einschließlich einer Händlerbefragung, und wird im Rahmen eines laufenden Verfahrens gemeinsam mit der EU-Kommission und der Bundesnetzagentur abgestimmt.
-->
in News
in Unterhaltung
in News
in News
in Smart Home
in News
in News
in News
in News
in Unterhaltung