Bundesregierung möchte Zugang zum Motorradfahren erleichtern – ohne Prüfung

Bike Motorrad

Nachdem hierzulande Elektrokleinstfahrzeuge legal auf den Straßen fahren dürfen, plant die Bundesregierung nach Spiegel-Informationen den Zugang zum Motorradfahren erheblich zu erleichtern.

Das dürfte noch für erhebliche Diskussionen sorgen, denn eine extra Prüfung soll dabei nicht nötig sein, wenn man bereits eine KFZ-Fahrerlaubnis Klasse B hat. Experten kritisierten das Vorhaben und haben dabei vor allem Sicherheitsbedenken.

Ein Entwurf für eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ist bereits fertig. Dieser stammt aus dem Verkehrsministerium und enthält laut Spiegel folgende Eckpunkte:

  • Der B-Klasse-Führerschein wird zukünftig um die Schlüsselzahl 195 erweitert. Damit können leichte Motorräder (Hubraum max. 125 cm³) mit maximal 15 PS (11 kW) gefahren werden. Über 100 km/h sind damit je nach Modell möglich. Bisher wurde dafür der separate Führerschein A1 gebraucht.
  • Eine Prüfung und Ausbildung auf dem Motorrad sind nicht erforderlich. Ersatzweise reicht es aus, wenn Autofahrer eine 90-minütige Theorieeinheit und sechs praktische Fahrstunden durchführen, z.B. auf einem Verkehrsübungsplatz.
  • Der Autofahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

Zu den genauen Gründen der geplanten Änderung gibt es keine näheren Informationen. Man wolle die Gestaltungsmöglichkeiten des EU-Rechts nutzen. Profitieren könnten davon unter anderem Sharinganbieter, die nicht mehr nur Motorroller mit den üblichen maximal 45 km/h verleihen könnten.

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E-Scooter dürfen nicht auf für Fahrräder freigegebene Gehwege17. Juni 2019 JETZT LESEN →

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