Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Recht Justiz Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat heute grünes Licht für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags gegeben. In der Urteilsbegründung wurde man sehr deutlich.

Mit dem heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum „Ersten Medienänderungsstaatsvertrag“ die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat.

Das bedeutet, dass die vorgesehene Anpassung des Rundfunkbeitrags erfolgen kann. Vorläufig soll der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro pro Monat steigen. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent bisher blockiert, woraufhin die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio Verfassungsbeschwerden einlegten.

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