Cannabis und Autofahren: Neuer Grenzwert tritt in Kraft

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Ab heute (22. August 2024) gelten neue Bestimmungen und Bußgelder für den Konsum von Cannabis am Steuer.

Autofahrer, die Cannabis konsumieren, müssen den gesetzlichen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut einhalten. Wird dieser Wert überschritten, droht ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

Wird zusätzlich Alkohol konsumiert, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ab sofort ein absolutes Cannabisverbot, bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250 Euro.

Die neuen Regelungen gehen mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis einher, die seit dem 1. April in Deutschland in Kraft ist und Volljährigen den Konsum sowie den privaten Anbau unter strengen Auflagen erlaubt.

Neuer Grenzwert soll Rechtssicherheit schaffen

Das Bundesverkehrsministerium betont, das neue Gesetz schaffe Rechtssicherheit und erhöhe zugleich die Verkehrssicherheit durch besondere Regelungen für junge Fahrer und Fahranfänger. Ziel sei es, klare Regelungen zu schaffen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Zum Grenzwert heißt es:

Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum in §24a StVG handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwerts ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.

Vor der Neuregelung gab es keinen gesetzlich festgelegten Grenzwert für THC im Blut, in der Rechtsprechung wurde jedoch ein Wert von 1 Nanogramm als Maßstab herangezogen. Dennoch gibt es auch Kritik, insbesondere von Vertretern der Polizei, die die neue Regelung für zu lasch halten.

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