Wer die Versand- und Empfangsoptionen von DHL nutzt, wird in Kürze mit angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) konfrontiert.
DHL ändert zum 1. Oktober 2022 seine AGB. Es gibt keinen Handlungsbedarf für Kunden, wenn diese den neuen AGB zustimmen möchten. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Dann kann man die DHL-Dienste allerdings nicht mehr nutzen, da DHL anschließend den Vertrag ordentlich kündigen wird.
Eine Information für die Anpassung wird aktuell versendet. Sowohl die bisherige als auch die neue Version der AGB können online eingesehen werden.
Was ändert sich für die DHL-Kunden, wenn diese in Zukunft die DHL Empfangs- und Versandoptionen nutzen?
Das fasst das Unternehmen wie folgt zusammen:
- Ab Herbst 2022 geben wir Ihnen als DHL Kunde mit zusätzlichen Informationen im Kundenkonto noch mehr Transparenz über den nachhaltigen Empfang Ihrer Sendungen. Darüber hinaus können Sie mit dem Empfängerservice GoGreen Plus gegen einen geringen Aufpreis selbst einen klimaneutralen Empfang der an Sie gerichteten DHL-Pakete und Warenpost-Sendungen veranlassen – dank zusätzlicher Reduktionsmaßnahmen im DHL Logistik-Netzwerk werden Treibhausgasemissionen dann vermieden.
- Ist es mal erforderlich, dass Sie die Annahme einer Sendung verweigern möchten? Mit unserem Service Digitale Annahmeverweigerung haben Sie vorab und online die Möglichkeit, die Annahme einer Sendung zu verweigern.
- Helfen Sie Ihrem DHL Zusteller, Ihren Ablagewunsch zuverlässig zu erfüllen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Ablageort von öffentlich zugänglichen Bereichen (z.B. Straßen, öffentlichen Wegen) nicht einsehbar, wettergeschützt und für den Zusteller frei zugänglich ist.
- Sendungen aus Nicht-EU-Ländern können Sie nicht an eine Packstation oder Filiale adressieren. Da sie zollrechtlich anmeldepflichtig sind, müssen Sie diese Sendungen an Ihre Hausanschrift adressieren.