E-Scooter: ABE für neue Modelle im März 2020

Gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) müssen neue E-Scooter-Modelle in Deutschland eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt auf Antrag der Hersteller Genehmigungen für die reihenweise Produktion von Elektrokleinstfahrzeugen, sofern die genehmigungsrelevanten Voraussetzungen der eKFV erfüllt sind. Außerdem veröffentlicht man die Modelle, welche die Genehmigungen erhalten haben. So wissen wir, welche neuen E-Scooter Monat für Monat den Prozess durchlaufen haben.

Das KBA hat im März 2020 eine ABE für folgende Modelle nach der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) erteilt:

Wie unschwer zu erkennen ist, war auch im vergangenen Monat wieder kein Modell von Xiaomi dabei. Klar ist bereits, dass die E-Scooter der Marke nach Deutschland kommen sollen. Ohne die ABE ist allerdings kein Verkauf möglich. Hier heißt es also weiter abwarten.

Info

Besitzer von Elektrokleinstfahrzeugen ohne ABE sollten zunächst den Hersteller des Fahrzeugs kontaktieren und sich über die Möglichkeiten einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erkundigen. Grundsätzlich wäre auch eine Einzelzulassung bei einem Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr denkbar.

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