Elektroschrott: Neue Rücknahmeregeln kaum bekannt
Seit Juli dieses Jahres kann man kann seinen Elektroschrott unentgeltlich im Handel abgeben. Das rbb-Verbrauchermagazin „SUPER.MARKT“ stellt allerdings in einer Stichprobe fest: Davon wissen nur wenige Verbraucher und auch nur wenige Mitarbeiter im Handel.
Seit Juli dieses Jahres gilt das neue Elektro-Gesetz „G3“, das besagt, dass Super- und Drogeriemärkte Elektroschrott unter 25 cm Kantenlänge kostenlos annehmen und entsorgen müssen. Das Verbrauchermagazin hat getestet, ob Discounter, Drogerie- und Supermärkte diese neue Regelung tatsächlich umsetzen.
Rückgabe oft nicht reibungslos möglich
Das Ergebnis der Stichprobe: In den meisten Geschäften funktioniert die Rückgabe nicht reibungslos. Viele Mitarbeiter in den Supermärkten und Discountern vor Ort kennen das neue Gesetz nicht. Erst nach mehrmaliger Nachfrage, oft bei unterschiedlichen Mitarbeitern, wurde der Elektroschrott angenommen.
Da ich es für möglich erachte, dass auch unter unserer Leserschaft nicht jedem diese Regelung bekannt ist, greife ich das Thema hier auf. Den entsprechenden TV-Beitrag des Magazins findet ihr online.
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Bei uns ist das auch nicht bekannt! u.a. in einem Edeka getestet.
Danke für den Tipp, mir war das tatsächlich auch nicht so bewusst (und ich interessiere mich auch noch für artverwandte Themen).