Gericht verdonnert Regierung zu mehr Klimaschutz

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Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat den Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und die Bundesregierung verpflichtet, das Klimaschutzprogramm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen zu ergänzen.

Ziel ist es, die gesetzlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Ebenso müssen die in Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes festgelegten sektorspezifischen jährlichen Emissionsmengen sowie die Klimaschutzziele für den LULUCF-Sektor gemäß § 3a Abs. 1 eingehalten werden.

Klimaschutzprogramm erfüllt Anforderungen nicht

Hintergrund dieser Entscheidung ist das am 4. Oktober 2023 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 (siehe PDF) nach § 9 des Klimaschutzgesetzes. Der Senat ist jedoch der Auffassung, dass dieses Programm die gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig erfüllt.

Insbesondere werden die verbindlichen Klimaschutzziele und die festgelegten Reduktionspfade für die einzelnen Sektoren – mit Ausnahme der Landwirtschaft – nicht eingehalten. Darüber hinaus wurden methodische Mängel festgestellt und das Programm geht teilweise von unrealistischen Annahmen aus.

Im Laufe des Verfahrens haben drei Privatpersonen ihre Klagen zurückgezogen. Allerdings wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, sodass eine Überprüfung der Entscheidung durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht möglich ist.

VCD fordert Sofortmaßnahmen im Verkehrssektor

Besonders im Fokus steht der Verkehrssektor, bei dem die FDP durch Entkernung des Klimaschutzgesetzes versucht hatte, Defizite zu verschleiern. Die Gerichte haben jedoch klare Vorgaben gemacht: Statt vager Versprechen sind nun konkrete Maßnahmen erforderlich. Verkehrsminister Wissing steht dabei besonders in der Verantwortung.

Das Umweltbundesamt empfiehlt Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen, um bis zu sieben Millionen Tonnen CO₂ jährlich einzusparen. Diese Maßnahmen würden nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch den Verkehrsfluss verbessern und Leben retten, so der VCD.

Zusätzlich fordert der Verkehrsclub, dass klimaschädliche Subventionen, wie das Dienstwagen- und Dieselsteuerprivileg, abgebaut werden. Dies würde klimafreundlichere Verkehrsmittel attraktiver machen. Auch das 49-Euro-Deutschlandticket könnte so langfristig gesichert werden.

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