Masterplan Ladeinfrastruktur laut Bund jetzt „auf der Zielgeraden“

Vw Id3 Laden

Der 2019 auf dem Autogipfel beschlossene Masterplan für den Ausbau einer neuen Ladeinfrastruktur befindet sich laut Bundesregierung jetzt „auf der Zielgeraden“. Es gibt noch Probleme, aber immerhin steht ein „Fahrplan“ für den Ausbau fest.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird den Masterplan im nächsten Schritt an „relevante Akteure wie Länder, Kommunen, Verbände und Unternehmen übermittelt“ und dann werden entsprechende Maßnahmen erörtert.

Eine Million Ladepunkte bis 2030 geplant

Ziel sind eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland bis 2030, dieser Plan wird vom Bund als „Schlüsselelement für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität“ bezeichnet. Elektroautos sollen damit noch attraktiver werden.

Bmw I4 M50 Ladeport

Bis Anfang 2023 soll ein Konzept für eine schnelle und zielgenaue Finanzierung des Plans stehen und Kommunen werden eine Schlüsselrolle beim Ausbau spielen. Man will sogar bis Ende 2022 prüfen, wie man sowas rechtlich genau regeln kann.

Den kompletten Entwurf für den Masterplan Ladeinfrastruktur II könnt ihr euch hier anschauen, aber das sind 24 PDF-Seiten. Hier noch ein paar Eckdaten, welche die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur aus der PDF-Datei zusammengefasst hat.

Eckdaten des Masterplan Ladeinfrastruktur II:

  • Die Bundesregierung gründet eine interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa), um die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans sicherzustellen. Die umsetzenden Akteure aus der Privatwirtschaft sowie von Ländern und Kommunen sollen hierbei eng eingebunden werden.
  • Allen Maßnahmen wird eine Bedarfsanalyse zugrunde liegen. Grundlagen hierfür sind unter anderem das Planungsinstrument StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sowie empirisch fundierte Prognosen auf Basis von kartellrechtskonformen Gesprächen mit der Industrie.
  • Auf Grundlage der Bewertung der bisherigen Förderprogramme erstellt das BMDV bis Anfang 2023 ein Konzept für die effiziente, zielgenaue und schnelle finanzielle Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur.
  • Dem Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in den Kommunen kommt eine Schlüsselstellung zu. Die Bundesregierung prüft deshalb bis Ende 2022 wie eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, die Grundversorgung an lokaler Ladeinfrastruktur sicherzustellen, umgesetzt werden kann. Gleichzeitig werden die Kommunen durch ein umfassendes Paket an Maßnahmen für die Planung, Umsetzung und Finanzierung unterstützt.
  • Zur Mobilisierung weiterer Flächen prüfen der Bund, die Länder und die Kommunen eigene Flächen und Liegenschaften bezüglich der möglichen Errichtung von Ladeinfrastruktur.
  • Die Bundesregierung entwickelt im Jahr 2023 eine Roadmap Digitalisierung. Sie soll aufzeigen, welche Schritte der Digitalisierung erfolgen müssen, um ein für Nutzerinnen und Nutzer attraktives Gesamtsystem Ladeinfrastruktur zu realisieren.
  • Der Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetzen muss besser aufeinander abgestimmt werden. Damit der Ladeinfrastrukturausbau schneller erfolgen kann, wird ein besseres Zusammenspiel von Stromnetz und Elektromobilität von allen beteiligten Akteuren, einschließlich Behörden, Netzbetreibern und Anschlusssuchenden, effizient und zukunftsfest vorgenommen.
  • Mit einer Reihe rechtlicher Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu erleichtern sowie ihre Nutzung im Alltag attraktiver zu gestalten. Hierzu gehören etwa die Fragen, wie das nächtliche Laden auf Supermarktplätzen rechtssicher ausgestaltet und wie der Einbau in Gebäuden vereinfacht werden kann.
  • E–Lkw werden eine zentrale Rolle spielen, um die CO2-Emissionen auch im Straßengüterverkehr deutlich zu reduzieren. Diese benötigen eine spezifische Ladeinfrastruktur mit besonders hohen Ladeleistungen. Damit deren Aufbau frühzeitig beginnen kann, wird das BMDV ab 2023 die Errichtung eines initialen Ladenetzes ausschreiben.
  • Um Anpassungsbedarfe frühzeitig zu erkennen, werden alle Maßnahmen kontinuierlich in einem Monitoring erfasst.

Software-Probleme bei Volkswagen sollen Audi und Porsche bremsen

Porsche Taycan Gts Hockenheimring Edition Lenkrad

Die Automobilwoche berichtet, dass ein „Chaos“ bei Cariad herrscht, der noch sehr jungen Software-Sparte in der Volkswagen AG. Aktuell arbeitet man dort an Version 2.0 der Software, die dann erstmals […]11. Juli 2022 JETZT LESEN →


Fehler melden6 Kommentare

   

Deine E-Mail bleibt vertraulich. Durch Kommentieren stimmst du der Datenschutzerklärung zu.

  1. Sven Jacob ☀️

    Angesichts der Tatsache, dass es laut der Bundesregierung "auf jedes kWh" ankommt, bin ich sehr erstaunt, dass meine PV auch im Juli noch bei 70 % Leistung und Netzeinspeisung gedrosselt wird….

    1. Teimue 🏅

      Ganz einfach deshalb, weil man in Deutschland immer noch nicht genug dazu tut, um den Sommerüberschuss irgendwie für die Zeit der Dunkelflaute zu speichern. D.h. die 30% des abgeregelten Überschusess können wir nicht verwenden. Wir verschleudern jetzt schon den nicht genutzten eingespeisten Überschuss ins Ausland, um den Strom dann bei Dunkelflaute wieder teuer zurück zu kaufen. Deutschland exportiert über das Jahr gesehen deutlich mehr Strom ins Ausland als es importiert.
      Ein Beispiel: Wie bescheuert muss man sein, wenn man Pumpspeicherwerke zu den Stromerzeugern zählt und somit zur Zahlung der EEG-Umlage zwingt und sie damit unrentabel macht…

      1. MadKiefer 🏆

        ^this. Aber darüber reden die Medien und Politiker ja auch nie – wäre ja die nächste Watschen.

      2. Lars 🪴

        Naja, der Punkt Netzstabilität spielt durchaus auch noch eine Rolle. Jeder Betreiber einer Anlage <30kWp hat die Wahl ob 70%, dynamische 70% oder 100% mit der Möglichkeit der ferngesteuerten Abregelung. Der Jahresertrag sinkt auch nicht um 30% sondern nur im einstelligen Prozentbereich, schließlich kann die Anlage die restlichen 30% nur kurze Zeit im Tagesverlauf erreichen. Hier geht es primär darum, Spitzen abzufangen um die Stabilität zu erhalten.

    2. Jodeler 🏆

      Wird erst mit dem EEG 2023 für Neuanlagen geändert, aber nicht für deine Bestandsanlage.

  2. 10tacle 👋

    Wenn man mal unterstellt dass 50% des Fzg. Bestands bis dahin elektrifiziert sind und rechnet die rund 4 Mio Wallboxen raus, dann teilen sich ca. 30 BEVs einen öffentlichen Ladepunkt. bei 24/7 Betrieb dann nicht mal eine Stunde je Fzg. Lachhaft.

Du bist hier:
mobiFlip.de / Mobilität / ...