Der 2019 auf dem Autogipfel beschlossene Masterplan für den Ausbau einer neuen Ladeinfrastruktur befindet sich laut Bundesregierung jetzt „auf der Zielgeraden“. Es gibt noch Probleme, aber immerhin steht ein „Fahrplan“ für den Ausbau fest.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird den Masterplan im nächsten Schritt an „relevante Akteure wie Länder, Kommunen, Verbände und Unternehmen übermittelt“ und dann werden entsprechende Maßnahmen erörtert.
Eine Million Ladepunkte bis 2030 geplant
Ziel sind eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland bis 2030, dieser Plan wird vom Bund als „Schlüsselelement für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität“ bezeichnet. Elektroautos sollen damit noch attraktiver werden.
Bis Anfang 2023 soll ein Konzept für eine schnelle und zielgenaue Finanzierung des Plans stehen und Kommunen werden eine Schlüsselrolle beim Ausbau spielen. Man will sogar bis Ende 2022 prüfen, wie man sowas rechtlich genau regeln kann.
Den kompletten Entwurf für den Masterplan Ladeinfrastruktur II könnt ihr euch hier anschauen, aber das sind 24 PDF-Seiten. Hier noch ein paar Eckdaten, welche die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur aus der PDF-Datei zusammengefasst hat.
Eckdaten des Masterplan Ladeinfrastruktur II:
- Die Bundesregierung gründet eine interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa), um die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans sicherzustellen. Die umsetzenden Akteure aus der Privatwirtschaft sowie von Ländern und Kommunen sollen hierbei eng eingebunden werden.
- Allen Maßnahmen wird eine Bedarfsanalyse zugrunde liegen. Grundlagen hierfür sind unter anderem das Planungsinstrument StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sowie empirisch fundierte Prognosen auf Basis von kartellrechtskonformen Gesprächen mit der Industrie.
- Auf Grundlage der Bewertung der bisherigen Förderprogramme erstellt das BMDV bis Anfang 2023 ein Konzept für die effiziente, zielgenaue und schnelle finanzielle Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur.
- Dem Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in den Kommunen kommt eine Schlüsselstellung zu. Die Bundesregierung prüft deshalb bis Ende 2022 wie eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, die Grundversorgung an lokaler Ladeinfrastruktur sicherzustellen, umgesetzt werden kann. Gleichzeitig werden die Kommunen durch ein umfassendes Paket an Maßnahmen für die Planung, Umsetzung und Finanzierung unterstützt.
- Zur Mobilisierung weiterer Flächen prüfen der Bund, die Länder und die Kommunen eigene Flächen und Liegenschaften bezüglich der möglichen Errichtung von Ladeinfrastruktur.
- Die Bundesregierung entwickelt im Jahr 2023 eine Roadmap Digitalisierung. Sie soll aufzeigen, welche Schritte der Digitalisierung erfolgen müssen, um ein für Nutzerinnen und Nutzer attraktives Gesamtsystem Ladeinfrastruktur zu realisieren.
- Der Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetzen muss besser aufeinander abgestimmt werden. Damit der Ladeinfrastrukturausbau schneller erfolgen kann, wird ein besseres Zusammenspiel von Stromnetz und Elektromobilität von allen beteiligten Akteuren, einschließlich Behörden, Netzbetreibern und Anschlusssuchenden, effizient und zukunftsfest vorgenommen.
- Mit einer Reihe rechtlicher Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu erleichtern sowie ihre Nutzung im Alltag attraktiver zu gestalten. Hierzu gehören etwa die Fragen, wie das nächtliche Laden auf Supermarktplätzen rechtssicher ausgestaltet und wie der Einbau in Gebäuden vereinfacht werden kann.
- E–Lkw werden eine zentrale Rolle spielen, um die CO2-Emissionen auch im Straßengüterverkehr deutlich zu reduzieren. Diese benötigen eine spezifische Ladeinfrastruktur mit besonders hohen Ladeleistungen. Damit deren Aufbau frühzeitig beginnen kann, wird das BMDV ab 2023 die Errichtung eines initialen Ladenetzes ausschreiben.
- Um Anpassungsbedarfe frühzeitig zu erkennen, werden alle Maßnahmen kontinuierlich in einem Monitoring erfasst.