Organspende-Register gestartet

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Das neue Organspenderegister in Deutschland ermöglicht es den Bürgern, ihre Spendebereitschaft online zu dokumentieren, was bisher nur mit dem Organspendeausweis möglich war.

Die Registrierung ist freiwillig und kostenlos und erfolgt schrittweise über den Personalausweis mit Online-Funktion und PIN (eID). Krankenhäuser können im Notfall rund um die Uhr auf die Daten zugreifen, um die Entscheidung potenzieller Spender abzufragen. Das Register soll die Transparenz und Verfügbarkeit von Spenderinformationen verbessern und Angehörige im Falle einer Organspende entlasten.

Die Daten des Registers sind nicht öffentlich zugänglich. Jede Person, die eine Erklärung im Organspenderegister abgeben, ändern oder widerrufen möchte, muss sich zunächst über gesicherte Verfahren identifizieren. Ich habe das heute vollzogen und es hat herrlich unkompliziert funktioniert. Als Bestätigung erhält man eine Erklärungs-ID, mit der man später Anpassungen vornehmen kann.

Der Abruf der Erklärung durch autorisiertes medizinisches Personal des Krankenhauses ist nur nach vorheriger Registrierung und Identifizierung möglich. Nur die Bürger selbst und autorisierte Ärzte/Transplantationsbeauftragte haben Zugriff auf Ihre Erklärung. Aber:

Aktuell können aus technischen Gründen noch nicht alle Entnahmekrankenhäuser bzw. Gewebeeinrichtungen Erklärungen aus dem Register abrufen. Bis spätestens 1. Juli 2024 werden die Entnahmekrankenhäuser dazu in der Lage sein. Die behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen werden voraussichtlich zum 1. Januar 2025 folgen.

Um sicher zu sein, dass Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Ernstfall auch während dieses Übergangszeitraums verlässlich berücksichtigt wird, sollten Sie Ihre persönliche Entscheidung zusätzlich schriftlich (z.B. in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung) dokumentieren.

Wichtig zu wissen: Der Organspendeausweis behält seine Gültigkeit. Die Praxis zeigt jedoch, dass der Organspendeausweis im Ernstfall häufig nicht gefunden wird. Die Eintragung in das Register ist eine Alternative. Es gilt immer die zuletzt abgegebene Erklärung.

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